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Regina Scharton
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Das kleine Wahl-1x1

So funktioniert die Landtagswahl in NRW

Bunte Spielfiguren

Wen oder was genau wählen wir eigentlich bei der Landtagswahl? Wofür haben wir eine Erst- und wofür eine Zweitstimme? Diese und weitere Fragen rund um die Landtagswahl erklären wir euch hier.


Erklärfilm „So funktionieren Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen“

Erklärfilm "Landtagswahlen einfach erklärt"


Welche Politiker im Landtag sitzen, das entscheiden die deutschen Bürger alle 5 Jahre in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl - so steht es im Grundgesetz. Als "allgemein" gilt die Wahl, da alle deutschen Bürger unabhängig von Geschlecht, Religion, Einkommen, Beruf oder politischer Überzeugung wählen dürfen. Sie müssen zum Zeitpunkt der Wahl 18 Jahre alt sein. Wir sprechen von einer "unmittelbaren" Wahl, da die Abgeordneten direkt und ohne zwischengeschaltete Wahlmänner/-frauen von den BürgerInnne bestimmt werden, und von "frei", da es verboten ist, die BürgerInnen in ihrer Wahlentscheidung zu beeinflussen oder unter Druck zu setzen. "Gleich" bezieht sich darauf, dass jede abgegebene Stimme gleich viel zählt. "Geheim" meint, dass sichergestellt ist, dass die WählerInnen die Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen können.

Alle WählerInnen bekommen einige Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Bei der wahl slebst können sie zwei Stimmen abgeben.

Bei der Erststimme stehen Personen zur Auswahl. Das sind die KandidatInnen, die in dem jeweiligen Wahlkreis (insg. gibt es 128 Wahlkreise in NRW) gegeneinander antreten. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, erhält einen Sitz im Landtag (Direktmandat).

Neben den in den Wahlkreisen direkt gewählten Kandidatinnen und Kandidaten gelangen mindestens 53 weitere Abgeordnete in den Landtag. Dafür stellen die Parteien Landeslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten auf. Wie viele Personen von den einzelnen Parteilisten in den Landtag einziehen dürfen, hängt vom Ergebnis der Zweitstimmen ab. Bei der Zweitstimme stehen Parteien zur Auswahl. Sie entscheidet darüber, wie viel Prozent der Sitze eine Partei im Landtag insgesamt hat.

Von Überhangmandaten spricht man, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Landtag entsenden darf, als ihr nach dem Zweitstimmergebnis zustehen. Damit die anderen Parteien dadurch nicht benachteiligt werden, gibt es die sog. Ausgleichmandate. Durch die Überhang- und Ausgleichsmandate hat der Landtag mehr als die eigentlich vorgesehenen 181 Sitze.


Erklärfilm „Die Aufgaben und Funktionen des Landtags“