Im Streit um Corona-Entschädigungen bei Tönnies ist jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster am Zug. Das Oberverwaltungsgericht verhandelt am 10. März einen Berufungsfall aus der ersten Instanz. Das Verwaltungsgericht Minden urteilte damals für Tönnies: Nur wenn feststehe, dass allein der Arbeitgeber schuld an einer angeordneten Quarantäne sei, könne das Land eine Lohnentschädigung ablehnen. Bei den Gerichten sind noch zahlreiche Fälle anhängig. Nach einem Corona-Ausbruch bei Tönnies war während der Pandemie eine Betriebsschließung angeordnet worden.