Die Stadt Gütersloh ist optimistisch, dass der verkaufsoffene Sonntag zum Gütersloher Frühling stattfinden kann. Der Rat beschloss in einer Sondersitzung am Nachmittag eine Formulierung im Verordnungstext zu ändern. Verdi hatte diese zum Anlass genommen um gegen den verkaufsoffenen Sonntag zu klagen. Der Gewerkschaft ist die Formulierung „ der Sonntag vor bzw. nach dem kalendarischen Frühlingsanfang zu unbestimmt. Ob die Gütersloher Geschäfte Sonntag öffnen dürfen, entscheidet das Verwaltungsgericht Minden. Im Dezember 2018 hatte Ver.di mit einer ähnlichen Klage Erfolg. Vorwürfe dem Einzelhandel zu schaden, weist Ver.di-Geschäftsführerin Martina Schu zurück. Sie sieht die NRW-Landesregierung in der Pflicht, den Kommunen beim Durchsetzen der verkaufsoffenen Sonntage zu helfen.