Am Amtsgericht Gütersloh wird heute das Urteil gegen einen Narkosearzt des Gütersloher Sankt-Elisabeth-Hospitals erwartet. Dem 47-Jährigen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Vor dreieinhalb Jahren war ein 14-jähriger während einer Routine Operation gestorben. Vor Gericht geht es heute vor allem um die Frage, ob der Arzt das Narkosegerät ausreichend kannte und wie weit das Gerät vor OPs gecheckt wurde.
Der Junge war gestorben, weil zwei Schläuche des Narkosegeräts vertauscht waren. Der Angeklagte sagte aus, ihm waren weder die Alarme vertraut noch, dass das Gerät überprüft werden müsste. Die Mutter des Kindes schüttelte bei diesen Worten den Kopf. Während einer kurzen Verhandlungspause sagte sie, sie würde am liebsten rauslaufen Die Klinik hat nach dem tödlichen Vorfall das Narkoseprotokoll optimiert.