Ein Gutachter hält den Angeklagten im Pausenbrotprozess von Schloß Holte-Stukenbrock für psychisch gesund und voll schuldfähig. Seines Erachtens kommt eine Strafminderung für den Angeklagten Klaus O. somit nicht in Frage. Im Gegenteil – der Gutachter empfiehlt sogar Sicherheitsverwahrung. Er attestierte dem 57-jährigen Angeklagten eine große kriminelle Energie und einen Hang zu weiteren Straftaten. Den Hang erklärt der Gutachter damit, dass sich Klaus O. sich über Jahre intensiv mit dem Thema Gift beschäftigt hat. Klaus O. muss wegen versuchten Mordes in drei Fällen verantworten. Er soll über Jahre Arbeitskollegen bei Ari in Schloß Holte-Stukenbrock mit vergifteten Pausenbroten und Getränken gesundheitlich schwer geschädigt haben.