Der zu elf Jahren Haft und zu einem lebenslangen Berufsverbot verurteilte ehemalige Narkosearzt des Sankt-Elisabeth-Hospitals in Gütersloh nimmt das Urteil nicht an.
Seine Anwältin hat laut Zeitungsbericht Revision beantragt. Der Bundesgerichtshof wird deshalb nun prüfen, ob dem Landgericht Bielefeld Fehler unterlaufen sind.
Das Gericht war überzeugt, dass der 43-Jährige drei Patientinnen betäubt und vergewaltigt hatte.