Im Prozess um die mutmaßlichen Vergewaltigungen am St. Elisabeth-Hospital in Gütersloh sind die Plädoyers verschoben worden. Die Anwältin des angeklagten Arztes hat zwei weitere Gutachten beantragt. Das Gericht entscheidet am Freitag darüber. Ein anderer Gutachter hat jetzt ausgeschlossen, dass die Patientinnen die Vergewaltigungen nur geträumt haben.
Die Verteidigung versucht die Schilderungen der Opfer als Träume darzustellen. Sie argumentiert, es handele sich um Nachwirkungen von Beruhigungsmitteln. Der Gutachter sieht für diese Theorie keinen wissenschaftlichen Beleg. Die Verteidigung gerät in dem Prozess zunehmend in die Defensive. Mit einem weiteren Gutachten will die Verteidigung jetzt die Angaben des Landeskriminalamtes über die DNA-Spuren in der Unterhose des angeklagten Arztes erschüttern.