Nach der Gewalttat in einem Übergangswohnheim in Halle geht es dem Opfer immer noch sehr schlecht. Der 74jährige Rentner schwebt auch zwei Tage danach noch in Lebensgefahr. Zwischen der Staatsanwaltschaft und der Richterin gibt es in dem Fall Differenzen. So präsentierte die Staatsanwaltschaft der Richterin einen 21jährigen Mitbewohner als Tatverdächtigen und legte gefundene Spuren als Beweise vor. Der Richterin war das offenbar zuwenig. Sie wies den Antrag ab und ließ den Verdächtigen laufen. Die Staatsanwalt gab sich danach zugeknöpft. „Man wolle das nicht mit der Presse diskutieren“, hieß es auf Radio Gütersloh-Anfrage.