Tönnies hat am Morgen vor Gericht eine Schlappe kassiert. Die Anwälte des Rheda-Wiedenbrücker Fleischkonzerns hatten den Caritas-Chef, Volker Brüggenjürgen, vor Gericht gebracht, weil er in einem Zeitungsartikel etwas Falsches behauptet haben soll. Das Landgericht Essen hat die Klage auf Unterlassung abgewiesen. Anlass für den Streit war ein Satz von Brüggenjürgen im vergangenen Sommer zu einer Wohnsituation. Er sagte: "Die drei Männer leben in einem verkommenen, 15 Quadratmeter kleinen Zimmer, für das sie 960 Euro Miete zahlen müssen." Brüggenjürgen stritt nie ab das gesagt zu haben – der Satz sei aber nicht im Zusammenhang mit Tönnies gefallen. Der Tönnies Konzern konnte vor Gericht keine falsche Behauptung von Brüggenjürgen nachweisen. Brüggenjürgen reagierte erleichtert auf das Urteil. Der Caritaschef setzt sich seit Jahren für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen für Werkvertragsarbeiter ein und will das auch weiterhin tun.
Tönnies hat dazu folgendes Statement veröffentlicht:
"Für uns ging es in diesem Verfahren um die Frage: Was stimmt? Hat Herr Brüggenjürgen sich, wie von der Funke Mediengruppe wiedergegeben, geäußert? Oder ist er von der Funke Mediengruppe falsch zitiert worden? Denn dass es sich bei der Aussage, es handele sich bei den Bewohnern der betreffenden Wohnung um Tönnies-Mitarbeiter, um eine Falschaussage handelt, ist unstrittig. Wir haben beide Parteien, Herrn Brüggenjürgen und den Verlag der Funke Mediengruppe, seinerzeit zur Unterlassung der Aussage aufgefordert. Beide Seiten hatten dies aber abgelehnt. Herr Brüggenjürgen mit der Begründung, sich so nicht geäußert zu haben. Der Verlag mit der Begründung, Herrn Brüggenjürgen richtig wiedergegeben zu haben. Da wir in einem Rechtsstaat leben, gab es für uns keine andere Wahl, als Aussage gegen Aussage gerichtlich klären zu lassen. Und das ist jetzt geschehen. Wir setzen uns immer mit sachlicher Kritik auseinander. Wir wehren uns aber wie in diesem Fall gegen öffentliche Falschaussagen. Gleiches macht derzeit auch die Grüne-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock – im Übrigen mit der gleichen Kanzlei, die uns bei entsprechenden Fällen vertritt. Dabei geht es uns nicht um die Person des Äußernden, sondern den Inhalt der Aussage. Wir schauen uns nun die Begründung zum Urteil im Detail an und ziehen die richtigen Schlüsse daraus."