Er war angeklagt Mitglied einer Bande gewesen zu sein, die in Steinhagen einen Geldautomaten in die Luft gesprengt hat. Am Mittag hat das Landgericht das Urteil gegen den 22-jährigen Niederländer gesprochen. Es endete mit einem Freispruch.
Die Beweise reichten nicht aus für eine Verurteilung. Die Ermittler hatten zwar DNA des Angeklagten auf der Sprengvorrichtung gefunden. Man weiß aber nicht, wann die dahin gekommen ist. Außerdem hatten die Täter in Steinhagen Handschuhe getragen. Weiter gab es auch ein Blitzerfoto von der mutmaßlichen Bande – das war aber recht unscharf. Deshalb galt, im Zweifel für den Angeklagten: Der Angeklagte durfte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.