Der Europäische Gerichtshof spricht heute über eine Klage des Bielefelder Vereins Digitalcourage. Es geht um die Speicherung von Fingerabdrücken im neuen Personalausweis. Die ist den Datenschützern ein Dorn im Auge.
Digitalcourage sieht sich durch eine einstweiligen Anordnung des Hamburger Verwaltungsgerichts bestätigt. Das hatte entschieden, dass einem Kläger ein Personalausweis ohne gespeicherte Fingerabdrücke ausgestellt werden soll. Auch vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden verzeichneten die Bielefelder einen Teilerfolg. Das Gericht verwies die Klage gegen die entsprechende EU-Verordnung an den EuGH. Dort kommt es heute zur ersten mündlichen Anhörung. Digitalcourage bezeichnet die Fingerabdruckpflicht als unverhältnismäßig.