Der Lockdown in Deutschland wird wegen der hohen Infektionszahlen grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Es gibt aber, abhängig von der Inzidenz, verschiedene Lockerungsmöglichkeiten. Darauf haben sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten beim Bund-Länder-Gespräch nach neuneinhalb stündiger Beratung geeinigt. Am 22. April wollen die Vertreter wieder zusammen kommen und beispielsweise über die Öffnung von Hotels beraten.
Vereinbart wurden fünf Stufen. Die erste wurde bereits am Montag mit Öffnung der Friseure und Grund- und Förderschulen eingeleitet.
Die nächsten Öffnungsschritte sind von der Infektionslage abhängig. Entscheidend dabei sind die Grenzwerte 50 bzw. 100 Neuninfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche. Die Inzidenz von 35 ist jetzt nicht mehr vorrangig.
Die verschiedenen Öffnungsschritte können jeweils nach 14 Tagen erfolgen.
Bei den stufenweisen Lockerungen haben Bund und Länder allerdings eine Notbremse vereinbart. Steigt die Inzidenz wieder über 100, werden automatisch alle schon erfolgten Lockerungen gestrichen.
Die weiteren Öffnungsschritte:
Ab Montag (8.3) sollen beispielsweise Blumen- und Buchläden sowie Gartenmärkte und Körpernahe Dienstleistungen, sowie Fahr – und Flugschulen öffnen und zwar inzidenzunabhängig öffnen. (2. Öffnungsschritt)
Außerdem sind mehr private Kontakte möglich: Ein Hausstand darf sich mit einem weiteren treffen (max. 5 Personen). Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
3. Öffnungsschritt:
Bleibt die Inzidenz sieben Tage unter 100 können Einzelhändler, Museen und Tierparks unter Auflagen wieder öffnen. Im Einzelhandel müssten dann beispielsweise Termine gebucht worden.
Liegt die Inzidenz unter 50 werden die Auflagen gelockert. Der Einzelhandel darf dann zum Beispiel abhängig von der Quadratmeterzahl eine bestimmte Zahl von Kunden einlassen.
Liegt die Inzidenz unter 50 ist kontaktfreier Außensport mit max. 10 Personen zulässig – bei einer Inzidenz über 50 sind es max. 2 Personen
Der 4. Öffnungsschritt wäre frühestens zum 22.3. möglich.
Er sieht die Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Oper, Kinos etc vor und die Möglichkeit zum kontaktfreien Sport vor. Liegt die Inzidenz über 50 sind vor den Events Schnelltests oder Selbsttests nötig. In der Außengastronomie müssen Termine vorab gebucht werden.
Liegt die Inzidenz unter 50 entfällt die Notwendigkeit der Schnell- bzw. Selbsttests.
Der 5. Öffnungsschritt wäre frühestens zum 5.4. möglich.
Bei einer Inzidenz unter 50 wären dann draußen wieder Freizeitveranstaltungen mit max. 50 Teilnehmern möglich – auch Kontaktsport innen wäre zugelassen.
Bei einer Inzidenz über 50 dürfte der Einzelhandel eine bestimmte Anzahl von Kunden pro Quadratmeter einlassen. Sport kontaktfrei innen und Kontakt-Sport außen wäre ohne Test – Kontakt-Sport innen mit Test zulässig.
Außerdem soll das Tempo beim Impfen erhöht werden. Schon ab Ende März soll auch in Arztpraxen geimpft werden. Der Impfstoff von AstraZeneca soll zudem schon bald auch für über 65 Jährige zugelassen werden. Und es soll künftig flexibler über die Impfreihenfolge entschieden werden.
Als ein weiterer Schritt zur Bekämpfung der Pandemie soll jeder Bundesbürger ab Montag einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche erhalten.
Die Infos der Bundesregierung gibt es hier.