Ein Bielefelder hat erfolgreich gegen die Quarantäneregelung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten geklagt. Der Mann möchte morgen von der Insel Teneriffa zurück nach Deutschland, ohne in Quarantäne zu müssen und das Oberverwaltungsgericht Münster gab ihm Recht.
Es erklärte Teile der NRW-Corona-Einreiseverordnung für unverhältnismäßig und setzte sie außer Kraft, weil das Risiko bei ähnlichem Inzidenzwert nicht höher sei, als wenn der Urlauber zu Hause geblieben wäre.