Booster-Impfungen werden ausschließlich mit den Corona-Impfstoffen von Biontech oder Moderna durchgeführt. Der Kreis Gütersloh hat das noch einmal klargestellt, weil es bei den mobilen Impfstationen immer wieder Nachfragen gibt.
Geimpft wird mit dem Impfstoff, der verfügbar ist. Man kann sich bei der Booster-Imfung nicht aussuchen, ob man mit Biontech oder mit Moderna geimpft wird. Nur Menschen unter 30, Schwangere und Stillende bekommen den Impfstoff von Biontech. „Bei allen Impflingen ab 30 gelten beide Impfstoffe als gleichwertig“, sagt der ärztliche Leiter der Impfstelle Kreis Gütersloh, Dr. Michael Hanraths. Auch bei Menschen mit Vorerkrankungen gelten beide Impfstoffe als gleichwertig.
Presseinformation des Kreises Gütersloh:
Koordinierende Covid-Impfeinheit
Boosterimpfungen mit mRNA-Impfstoffen
Da es sowohl in der Impfstelle als auch bei den mobilen Impfstationen immer wieder zu Fragen rund um die Auffrischungsimpfung kommt, weist die Koordinierende COVID-Impfeinheit des Kreises Gütersloh (KoCI) darauf hin, dass Boosterimpfungen grundsätzlich mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe durchgeführt werden. Das sind die Impfstoffe von BioNTech und Moderna. Man kann sich den Impfstoff nicht aussuchen.
Die Auffrischungsimpfung können Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren bekommen, deren letzte Impfung – egal ob mit BioNTech, Moderna oder AstraZeneca – mindestens fünf Monate zurück liegt. Ausnahme: Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, kann seine Auffrischungsimpfung bereits nach vier Wochen erhalten. Impflinge unter 30 Jahren, Schwangere und Stillende bekommen den Impfstoff von BioNTech. „Bei allen Impflingen ab 30 gelten beide Impfstoffe als gleichwertig“, betont Dr. Michael Hanraths, ärztlichen Regionalleiter und ärztlicher Leiter der Impfstelle Kreis Gütersloh. Die Auffrischungsimpfung erfolgt dann je nach Verfügbarkeit des vom Land gelieferten Impfstoffes. Dr. Hanraths: „Wir bitten daher alle Impflinge um Verständnis, dass die Auswahl zwischen den beiden Impfstoffen nicht nach individuellen Wünschen getroffen werden kann.“
Auch bei bestehenden Vorerkrankungen sind nach aktualisierten Informationen gemäß vielfältiger Studienlage vom RKI, STIKO und Paul-Ehrlich-Institut aus medizinischen Gründen beide Impfstoffe gleichwertig. Ärztliche Atteste, die die Impfung mit ausschließlich einem der beiden mRNA-Impfstoffe bescheinigen, werden in der Impfstelle oder bei den mobilen Impfangeboten nicht berücksichtigt. Impfwillige, die von ihrem Hausarzt ein entsprechendes Attest bekommen, sollen sich bezüglich der Impfung auch direkt an ihren behandelnden Arzt wenden.