Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einem heute achtjährigen Kind aus Borgholzhausen 500.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Grund dafür ist ein ärztlicher Kunstfehler bei der Geburt. Das Mädchen ist lebenslang auf fremde Hilfe angewiesen. Das Gericht verpflichtete die beklagte Klinik aus dem Kreis Osnabrück und eine Ärztin außerdem dazu, dem Mädchen alle Schäden zu ersetzen, die ihm aus den groben Behandlungsfehlern entstanden sind oder zukünftig entstehen. Während der Geburt hatten die Ärzte den Herzschlag der Mutter und der Kindes verwechselt. Als sie den Irrtum bemerkten, hatte das Kind schon einen schweren Hirnschaden erlitten.