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Kevin Zimmer
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Ab Mittwoch können Jahrgänge 1948 und 1949 Impftermine buchen

Bis 17 Uhr läuft heute (19.04.) noch eine Sonderimpfaktion des Kreises Gütersloh. Menschen der Jahrgänge 1946 und 1947, die aus dem Kreis Gütersloh kommen, können ohne Termin im Impfzentrum den Biontech Impfstoff bekommen. Sie müssen sich aber auf lange Wartezeiten einstellen. Nach Angaben des Kreises sollen heute insgesamt rund 800 freie Biontech-Dosen verimpft werden.

Ab Mittwoch (21.04.) geht es für weitere Jahrgänge weiter: Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung können dann Menschen der Jahrgänge 1948 und 1949 Impftermine buchen – über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung.  

 

Infos der Kassenärztlichen Vereinigung:

"Jahrgänge 1948 und 1949: Impftermine ab Mittwoch buchbar

Wie das NRW-Gesundheitsministerium heute (19.04.2021) mitteilte, wird die Impfterminvergabe ab kommenden Mittwoch, 21. April, 8 Uhr, für alle Bürgerinnen und Bürger, die 1949 oder früher geboren sind, geöffnet.

Gebucht werden diese Impftermine in einem der 28 westfälisch-lippischen Impfzentren über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL): Entweder online  oder telefonisch unter 0800 116 117 02.

Partner-Impftermine sind möglich. Das Alter des Lebenspartners ist dabei nicht entscheidend – wichtig ist, dass der Termin für den Lebenspartner aktiv gebucht wird. Wann weitere Jahrgänge einen Impftermin buchen können, entscheidet das NRW-Gesundheitsministerium. Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Zur besseren Übersicht möchte die KVWL noch einmal auf folgende Zusammenfassung zum Stand der aktuelle Impfterminvergabe verweisen: Impfberechtigte Bürger nach Altersgruppe Wer aufgrund seines Geburtsjahres aktuell impfberechtigt ist, kann einen Impftermin über die KVWLBuchungsplattform vereinbaren. Im Moment sind dies alle Bürgerinnen und Bürger, die 1947 oder früher geboren sind.

Ab dem kommenden Mittwoch (21. April) kommen dann auch die Jahrgänge 1948 und 1949 hinzu. Impfberechtigte Bürger aufgrund bestimmter Vorerkrankungen: Bürgerinnen und Bürger mit bestimmten Vorerkrankungen gemäß Impf-Verordnung werden vor allem in den westfälisch-lippischen Arztpraxen geimpft. Aufgrund der immer noch sehr geringen Impfstoffmenge werden die Bürger jedoch gebeten, aktuell nicht in den Praxen anzurufen und nach Impfterminen zu fragen. Der behandelnde Arzt wird selbst Kontakt mit den Patienten aufnehmen. Wer einen Impftermin bei seinem Hausarzt erhalten hat, sollte sich die Aufklärungs- und Einwilligungsbögen nach Möglichkeit bereits vorab ausdrucken und ausgefüllt mit in die Praxis bringen. Die Unterlagen sind u.a. unter www.corona-kvwl.de/impftermin hinterlegt.

Impfberechtigte Bürger gemäß Berufsgruppe: Wer aufgrund seines Berufs prioritär geimpft werden kann, muss sich für die Terminvergabe an den jeweiligen Kreis bzw. die kreisfreie Stadt wenden."

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