Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat das Zugangskonzept für ihr Hallenbad der neuen Corona-Schutzverordnung angepasst. Demnach gilt im Herzebrocker Hallenband jetzt die 2G+-Regelung. Wer schwimmen gehen will, muss geimpft oder genesen sein sowie zusätzlich einen negativen Test vorlegen. Ein Schnelltest darf maximal 24 Stunden und ein PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein.
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