Nach nur drei Tagen gibt es bei uns in NRW schon wieder eine neue Corona-Schutzverordung mit angepassten Regeln. Die gute Nachricht aber ist: Die 2G-Plus-Regel ist schon wieder gelockert worden. Die Änderungen sollen der Omikron-Variante Rechnung tragen.
Von der Testpflicht im Freizeitbereich sind jetzt nicht mehr nur Geboosterte befreit. Sondern auch geimpfte Genesene und doppelt Geimpfte – wenn die Zweitimpfung zwischen 15 und 90 Tage her ist.
Zugang ohne Test gibt’s auch für ungeimpfte Genesene – und zwar dann, wenn der positive PCR-Test 28 bis 90 Tage alt ist.
Wer positiv getestet wurde, muss für zehn Tage in Quarantäne. Wer mindestens zwei Tage keine Symptome hat, kann sich nach sieben Tagen frei testen.
Der Kreis Gütersloh muss die neuen Regeln allerdings noch umsetzen. Das soll im Laufe dieser Woche passieren.
Folgende Regelungen gelten für Quarantäne und Isolation:
Infizierte: Wer durch einen offiziellen Schnelltest oder einen PCR-Test positiv getestet wurde, muss automatisch und ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn Tage in Isolierung. Diese kann - bei zwei Tagen Symptomfreiheit - durch Negativ-Testung auf sieben Tage verkürzt werden.
Infizierte müssen ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich und eigenständig informieren.
Kontaktpersonen: Wer mit einem Infizierten im gleichen Haushalt lebt, muss automatisch für zehn Tage in Quarantäne. Diese kann durch Frei-Testung auf sieben Tage verkürzt werden. Bei Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schülern kann die Quarantänezeit auf fünf Tage verkürzt werden.
Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, wird ein PCR-Test Pflicht. Sonstige Kontaktpersonen müssen nicht automatisch in Quarantäne, sondern nur bei Anordnung des Gesundheitsamtes. Bei fehlendem oder unvollständigem Impfschutz wird eine Selbstisolierung erwartet.
Ausnahmen: Eine Reihe von Kontaktpersonen muss dennoch nicht in Quarantäne. Das sind:
Geboosterte: Als geboostert gelten nur noch Menschen mit drei Corona-Schutzimpfungen. Dies gilt auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson.
Geimpfte Genesene: Wer geimpft und genesen ist, muss als Kontaktperson ebenfalls nicht in Quarantäne.
Doppelt Geimpfte: Nach zweimaliger Impfung entfällt die Quarantäne zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung.
Genesene: Sie müssen ab dem 28. Tag ihres positiven Tests bis zum 90. Tag nicht in Quarantäne.