Eine Finanzbeamtin in Paderborn hat 12 Jahre lang in Teilzeit gearbeitet, aber stillschweigend volles Gehalt erhalten. Im vergangenen Jahr wurde die Beamtin wegen Betrugs durch Unterlassen zu 9 Monaten Haft verurteilt. Durch das Berufungsverfahren wurde die Beamtin jetzt aber freigesprochen. Grund für die Straffreiheit: Die undurchsichtigen und komplizierten Gehaltsabrechnungen. Die verworrenen Abrechnungen seien rückwirkend nicht mehr nachzuvollziehen. Die Beamtin bleibt nun zwar ohne Strafe, eine Rückforderung der knapp 176.000 Euro besteht dennoch. Dagegen hat die Beamtin aus Paderborn nun Widerspruch eingelegt.