Im St. Vinzenz-Hospital in Wiedenbrück werden wegen der vierten Welle die Corona-Maßnahmen verschärft. Die Katholische Hospital-Vereinigung Ostwestfalen führt in ihren Krankenhäusern ab Mittwoch die 2G-Regel ein. Neben dem Wiedenbrücker Krankenhaus sind davon auch das St. Franziskus Hospital in Bielefeld und das Mathilden-Hospital in Herford betroffen.
Besucher und ihre Begleitpersonen müssen im St. Vinzeenz-Hospital nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Das gilt auch für Väter, die bei der Geburt ihres Kindes dabei sein möchten. Kinder bis 12 Jahre dürfen Besuchspersonen nicht mehr begleiten. Maximal zwei registrierte Besucher können einen Patienten in der Zeit von 12 bis 20 Uhr besuchen. Nach Angaben der katholischen Hospitalvereinigung sind mehr als 90 Prozent der 1.700 Mitarbeiter vollständig geimpft.
Presseinformation der Katholischen Hospitalvereinigung Ostwestfalen:
Franziskus, Mathilden und Sankt Vinzenz Hospital präzisieren 2G-Regel
Die Katholische Hospitalvereinigung Ostwestfalen (KHO gem. GmbH) hat in den zurückliegenden 20 Monaten der Pandemie immer eine offene Regelung bei dem Besuch der Patienten und Patientinnen praktiziert, jedoch kommt nun mit der vierten Welle erneut eine Gefahrenlage auf uns zu, die höchste Vorsichtsmaßnahmen erfordert.
Ab Mittwoch, dem 17. November 2021 gelten deshalb in den Häusern der Katholischen Hospitalvereinigung Ostwestfalen (KHO) gem. GmbH für Besucherinnen und Besucher folgende 2G-Regelungen:
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Besucher und Begleitpersonen müssen neben ihrem Personalausweis entweder ein gültiges Impfzertifikat oder einen PCR-Nachweis über eine durchgemachte Corona-Infektion innerhalb der letzten sechs Monate vorlegen.
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Neu ist: Diese Regelung gilt auch für Väter, die bei der Geburt ihres Kindes dabei sein möchten.
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Auch Kinder bis 12 Jahre dürfen Besuchspersonen nicht mehr begleiten.
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In der Zeit zwischen 12:00 und 20:00 Uhr können bis zu zwei registrierte Besucher einen Patienten aufsuchen.
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Diese Regelung kam vom Stationspersonal bei besonderen Situationen eingeschränkt werden, etwa wenn Hygieneregeln missachtet werden.
Alle 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KHO gem. GmbH machten ab Januar 2021 sehr rege vom Impfangebot Gebrauch; deutlich mehr als 90 % waren im Frühsommer zweitgeimpft. Die Booster-Impfung findet seit einigen Wochen ebenfalls sehr großen Zuspruch, sodass auch hier bald ein sehr hoher Impfgrad aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht sein dürfte.
Bei den Patientinnen und Patienten bleibt es bei der üblichen Vorgehensweise: Alle erhalten einen PCR-Test unabhängig von ihrem Impfstatus. Selbstverständlich werden alle Patientinnen und Patienten behandelt, unabhängig von ihrem Impfstatus oder anderen sozialen Gesichtspunkten. Hier erlauben wir uns den Hinweis auf die mehr als 150-jährige Tradition unserer Krankenhäuser, die immer für alle Menschen in jeder Notlage zur Verfügung stehen.
Mehr Informationen erhalten Sie auf www.kho-bielefeld.de.