Wegen der aktuellen Coronalage im Kreis verlängert die Stadt Gütersloh die Maskenpflicht in der City. Laut der entsprechende Allgemeinverfügung gilt sie jetzt zunächst bis einschließlich 31. Januar. Das Zeitfenster für das Tragen der Maske in der Innenstadt wird dagegen verkürzt: Die Maskenpflicht gilt jetzt von 8 Uhr morgens bis 20 Uhr abends.
Kinder bis zum Schuleintritt sind ausgenommen. Der Bereich, in dem die medizinische Maske (mindestens sogenannte OP-Maske) im öffentlichen Raum getragen werden muss, wird von folgenden Straßen begrenzt:
Berliner Straße, Blessenstätte, Feldstraße, Königstraße, Moltkestraße, Schulstraße, Berliner Straße einschließlich Konrad-Adenauer-Platz, Strengerstraße, Kaiserstraße, Kökerstraße, Berliner Straße.
Von der Tragepflicht ausgenommen sind auch Radfahrer, wenn sie in folgenden Bereichen unterwegs sind:
Blessenstätte, Berliner Straße von Blessenstätte bis Münsterstraße, Münsterstraße, Königstraße von Feldstraße bis Münsterstraße, Schulstraße, Berliner Straße von Friedrich-Ebert-Straße bis Strengerstraße, Strengerstraße und Kaiserstraße.