In NRW fällt ab Montag der Unterricht an allen Schulen aus. Das sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet heute Nachmittag. Bis einschließlich Dienstag sollen die Eltern die Chance haben, Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder zu organisieren. Neben den Schulen, die landesweit bis zum 19. April geschlossen haben, sollen auch Kitas eingeschränkt werden. In Gütersloh sind bis einschließlich Dienstag die Schulen für Kinder geöffnet, die sonst nicht betreut werden können.
Pressemeldung der Stadt Gütersloh
"Die Lage betreffend die Vorsorgemaßnahmen zur Ausbreitung des Corona-Virus entwickelt sich dynamisch. „Wir sind uns sehr bewusst, dass die Maßnahmen, die wir bereits getroffen haben und voraussichtlich auch noch treffen werden, ein tiefer Einschnitt in alle Formen des gesellschaftlichen Lebens mit sich bringen, so wie wir es noch nicht erlebt haben,“ sagt Bürgermeister Henning Schulz. „Wir müssen jedoch die Einschätzung der Fachleute anerkennen und alles tun, um Ansteckungen zu verhindern. In den nächsten Wochen ist besonnenes Handeln, aber auch Solidarität gefragt.“
Schulen und Kindertageseinrichtungen
Auch für Nordrhein-Westfalen wurde heute (13.3.2020) seitens des Landes NRW die Schließung von Schulen verfügt. Nach Mitteilung des Schulministeriums NRW bedeutet dies, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht. Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.
Ministerpräsident Armin Laschet hat darauf hingewiesen, dass die Einstellung des Schulbetriebes nicht dazu führen darf, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.
Auch die Tageseinrichtungen für Kinder werden ab dem kommenden Montag geschlossen. Grundsätzlich gilt: In diesem Fall muss die Betreuung der Kinder von den Eltern selbst organisiert werden. Vorrangiges Ziel aller Maßnahmen ist die Verlangsamung der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) und die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Daher muss auch bei Schließungen von Tageseinrichtungen für Kinder und im offenen Ganztag eine Betreuung von Kindern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen medizinischer, pflegerischer Einrichtungen sowie von Behörden, soweit es zur Daseinsvorsorge und Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zwingend erforderlich ist, sichergestellt sein. Wer als alleinerziehender Elternteil oder mit beiden Elternteilen Angehöriger einer der vorgenannten Berufsgruppen ist und keine Möglichkeit hat, die Betreuung der Kinder anderweitig zu organisieren, kann den Betreuungsbedarf bei der Stadt Gütersloh anmelden. Ein entsprechendes Formular wird auf der Internetseite der Stadt Gütersloh bereitgestellt.
Da hierfür alle zur Verfügung stehenden Betreuungskapazitäten einbezogen werden müssen, geht die Stadt Gütersloh davon aus, dass auch durch nicht-städtische Träger und Einrichtungen des Offenen Ganztags eine Notfall-Betreuung sicherzustellen ist. „Da sich auch noch nicht abschätzen lässt, wie hoch die Betreuungsbedarfe für Kinder vorgenannter Beschäftigtengruppen sind, ist es aus unsere Sicht heute auch nicht angezeigt, über das Zusammenlegen von Betreuungskapazitäten nachzudenken,“ schreibt der zuständige Beigeordnete Henning Matthes in einer Information, die heute nachmittag an alle Träger des Offenen Ganztags und von Kindertageseinrichtungen gegangen ist.
Für Rückfragen stehen für den Aufgabenbereich der Tagesbetreuung von Kindern Herr Bolz und Frau Körber (Kinderbetreuung@guetersloh.de) und für den Bereich der OGS Herr Apel und Herr Schledde (OGS-Betreuung@guetersloh.de) zur Verfügung.
Öffentliche Veranstaltungen
Die Stadt Gütersloh bereitet für Montag eine Allgemeinverfügung vor nach der auch öffentliche Veranstaltungen unter 1000 Teilnehmern im Regelfall untersagt werden und nur in begrenzten Ausnahmefällen nach einem Punktesystem (kleinere Teilnehmerzahl, im Freien oder gut belüfteten Räumen) zulässig sein sollen. Private Veranstalter werden gebeten, bei der eigenen Risikoeinschätzung dies bereits anhand der auf dieser Homepage hinterlegten Matrix eigenverantwortlich ab sofort zu beurteilen und im Zweifel Veranstaltungen abzusagen, wie dies im übrigen bereits auch geschieht.
Städtische Einrichtungen
die Volkshochschule sagt alle Veranstaltungen, Seminare, Vorträge, sonstige Fortbildungen, Bildungsberatungen und Deutschkurse mit sofortiger Wirkung ab. Auch die Oster-Ferienspiele werden nicht stattfinden. Die Gütersloher Stadtbibliothek bleibt für Ausleihen geöffnet, alle Veranstaltungen sind abgesagt, ebenso wird längerer Aufenthalt dort nicht möglich sein.
Rats- und Ausschuss-Sitzungen
Für Rats- und Ausschuss-Sitzungen wurde bis auf Weiteres folgende Regelung vereinbart: Ausschuss-Sitzungen finden weiter im Ratssaal statt, wobei ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zwischen den Mitgliedern gesichert sein soll. Die Ratssitzung am 27.3. soll – mit der gleichen Vorgabe – im Großen Saal der Stadthalle stattfinden.
Den Besucherverkehr im Rathaus betreffend wird die Stadtverwaltung ebenfalls am Montag weitere Informationen veröffentlichen. Sie appelliert darüber hinaus, ihre Anliegen vorrangig über das Bürgerportal, telefonisch oder über die Kontaktadressen unter www.guetersloh.de zu nutzen. Für das Bürgerbüro wird dringend um eine vorherige Online-Terminvereinbarung (www.buergerportal.guetersloh.de) gebeten.
Alle Infos und wichtige Links auf dem Themenschwerpunkt unter www.guetersloh.de"