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Die aktuellen Infos

Coronavirus im Kreis Gütersloh - Seite 537 von 575


Infos und Zahlen für den Kreis Gütersloh


Unser Archiv an Nachrichten zum Coronavirus

356 laborbestätigte Corona-Infektionen im Kreis Gütersloh

Presseinformation des Kreises Gütersloh:

356 laborbestätigte Coronainfektionen

Gütersloh. Im Kreis Gütersloh gibt es aktuell, das heißt zum Stand 28. März, 12 Uhr, insgesamt 356 (Vortag: 335) laborbestätigte Coronainfektionen. Davon gelten derzeit 85 (Vortrag: 65) Personen als genesen und 270 (Vortag: 269) als noch infiziert. Von diesen 270 Personen befinden sich 247 (Vortag: 248) in häuslicher Quarantäne und nach Angabe der vier Krankenhäuser 23 (Vortag: 21) in stationärer Behandlung. 6 (Vortag: 6) davon werden intensivpflegerisch versorgt. Bisher ist im Kreis Gütersloh ein Todesfall zu verzeichnen.

Kommune:

Bestätigte Fälle aktuell

Bestätigte Fälle Vortag

Borgholzhausen

11

11

Gütersloh

71

67

Halle (Westf.)

21

19

Harsewinkel

31

28

Herzebrock-Clarholz

20

20

Langenberg

10

8

Rheda-Wiedenbrück

47

47

Rietberg

44

40

Schloß Holte-Stukenbrock

23

23

Steinhagen

31

28

Verl

22

20

Versmold

18

17

Werther (Westf.)

7

7

Summe:

356

335

 

 

 

Davon genesen:

85

65

Anzahl verstorben:

1

1

Weitere News und Infos zur Corona-Krise im Kreis Gütersloh gibt es hier.
Corona-Krise: Warum sollen Kontaktpersonen zu Hause bleiben?

Corona-Krise: Warum sollen Kontaktpersonen zu Hause bleiben?

Presseinformation des Kreises Gütersloh:

 

Quarantäne von Kontaktpersonen

Warum sollen Kontaktpersonen zu Hause bleiben?

Gütersloh. Um die weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen, müssen sogenannte Kontaktpersonen in Quarantäne. Das dient sowohl ihrem eigenen Schutz als auch dem ihrer Mitmenschen, denn der Virus breitet sich primär über Tröpfcheninfektion aus, also von Mensch zu Mensch. Doch wer muss eigentlich in die häusliche Absonderung? Was ist erlaubt und was nicht? Antworten darauf liefern das Robert Koch-Institut (RKI) sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Demnach gilt jemand, der mit einer nachweislich an COVID-19 infizierten Person engen Kontakt hatte, als Kontaktperson und soll zu Hause bleiben. „Enger Kontakt heißt, dass man mindestens 15 Minuten lang direkt mit einem Erkranken face-to-face gesprochen hat“, erläutert Dr. Anne Bunte, Abteilungsleiterin Gesundheit des Kreises Gütersloh. Ein hohes Ansteckungsrisiko bestehe auch, wenn man von der infizierten Person angehustet oder angeniest worden sei.

Wer sich allerdings lediglich mit einem COVID-19-Erkrankten in einem Raum aufgehalten hat und dabei keinen engen Kontakt hatte, müsse nicht in Quarantäne. „Hier besteht zwar nur ein geringes Ansteckungsrisiko, dennoch sollte der Betroffene seinen Gesundheitszustand genau beobachten. Wer Anzeichen eines Atemweginfekts bemerkt, sollte sich auf jeden Fall telefonisch beim Hausarzt melden und das weitere Vorgehen besprechen“, betont Dr. Bunte. Für Personen, die im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten und somit mit den zu schützenden Risikogruppen in Kontakt kommen, gelten dabei besondere Regeln: Sie müssen sich umgehend bei ihrem Betriebsarzt melden, auch wenn sie keine Symptome bemerken.

Wer mit einem Familienmitglied oder einem Freund Kontakt hatte, der wiederum als Kontaktperson eines Coronainfizierten gilt ohne Symptome aufzuweisen, muss ebenfalls nicht in Quarantäne. Dr. Bunte: „In diesem Fall ist man selber keine Kontaktperson und es besteht kein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung.“

Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und letztendlich aufzuhalten, müssen die Infektionsketten nachvollzogen und unterbrochen werden.

„Bei den Reiserückkehrern, die jetzt von der Bundesregierung nach Deutschland zurückgeholt wurden, können die Infektionsketten nicht nachvollzogen werden. Daher sollten sie sich präventiv in die häusliche Quarantäne begeben“, rät Dr. Bunte. Unter ihnen seien auch Personen, die nicht nur aus den vom Robert Koch-Institut festgelegten Risikogebieten zurückkommen, sondern auch aus Ländern, die bisher vergleichsweise wenig Coronafälle erfasst haben.

Kontaktpersonen von bestätigten Coronafällen können Krankheitserreger aufgenommen haben und gelten daher als ‚ansteckungsverdächtig‘, auch wenn sie selber nicht krank oder ‚krankheitsverdächtig‘ sind, also keine Symptome aufweisen. „Der Krankheitsverlauf kann auch so leicht verlaufen, dass nur schwache Symptome etwa wie bei einer Erkältung bemerkt werden. Das ist häufig bei Kindern der Fall. Sie sind dann aber trotzdem COVID-19-positiv und können andere anstecken“, sagt Dr. Bunte. Insbesondere für die Risikogruppen stellen sie damit eine Gefahr dar. Die Inkubations- oder Ansteckungszeit beträgt nach derzeitigem Wissensstand bis zu 14 Tage nach dem Kontakt.

Wer in Quarantäne muss, sollte dabei die vom RKI und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfohlenen Verhaltensweisen beachten, um die Mitbewohner zu schützen. Dazu gehört unter anderem, auf persönliche Kontakte und Nähe zu den anderen Haushaltsmitgliedern zu verzichten. Haushaltsgegenstände wie Geschirr oder Wäsche sollten nicht geteilt werden, ohne dass sie vorher gründlich gereinigt wurden. Falls möglich sollte der oder die Betroffene ein eigenes Badezimmer nutzen und auch Hygieneartikel sollten keinesfalls geteilt werden. Die Wohn- und Schlafräume sollten nur getrennt genutzt und gut belüftet werden. Des Weiteren gelten die generellen Hygienemaßnahmen: Abstand halten, niesen und husten nur in die Armbeuge, regelmäßige Handhygiene und die Benutzung von Einwegtaschentüchern verhindern, dass die Viren im Falle einer Infektion in der Umgebung verteilt werden. Auch Oberflächen wie Küchentheken oder Türklinken, mit der die unter Quarantäne stehende Person in Berührung kam, sollten regelmäßig gereinigt werden.

Für Kontaktpersonen, die im Gesundheitswesen tätig sind, gelten gesonderte Quarantäneregeln. Um die weitere Versorgung der Patienten zu gewährleisten und das Versorgungsnetz aufrecht zu erhalten, könnten diese Mitarbeiter mit einer bestimmten Schutzausrüstung weiter arbeiten. Das geht aber nur, wenn sie keine Krankheitssymptome aufweisen. Jeder dieser Fälle muss mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgesprochen und individuell entschieden werden.

Erwerbstätige, die wegen einer angeordneten Quarantäne einen Verdienstausfall erleiden, haben in der Regel einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Ansprechpartner ist die anordnende Behörde. Verstöße gegen die Quarantäneauflagen können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Weitere Informationen zur Quarantäne und was man alles beachten sollte geben das RKI unter www.rki.de und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.infektionsschutz.de

 

Weitere News und Infos zur Corona-Krise im Kreis Gütersloh gibt es hier.
356 laborbestätigte Corona-Infektionen im Kreis Gütersloh

Mehr Menschen vom Coronavirus geheilt als neu angesteckt

Im Kreis Gütersloh sind zum ersten Mal mehr Menschen vom Coronavirus geheilt, als es Neuansteckungen gab. Das hat der Kreis Gütersloh mitgeteilt. Demnach haben sich 20 Menschen mit dem Virus angesteckt – 25 weitere Menschen gelten als genesen. Aktuell haben wir 335 gemeldete Coronavirusinfektionen im Kreis Gütersloh. 21 Menschen liegen Krankenhaus, sechs Fälle liegen aktuell auf der Intensivstation.

Unternehmen können ab heute Soforthilfen beantragen

Ab heute können Unternehmen aus dem Kreis Gütersloh die Soforthilfen der Bundesregierung beantragen. Davon betroffen sind Selbstständige oder Unternehmen, die wegen der Coronakrise massive Umsatzeinbrüche zu verzeichnen haben – ihnen also mehr als die Hälfte der Einnahmen durch das Virus wegbrechen. Außerdem haben Firmen Anspruch, wenn sie Verpflichtungen – also Mieten oder Leasingzahlungen – nicht mehr bezahlen können. Bei Fragen klären viele Stellen in der Region zu dem Thema auf. Zum Beispiel die Pro Wirtschaft GT, die Stadt Rietberg oder die Industrie und Handelskammer. Hier die Telefonnummern:

Stadt Rietberg: 05244 986-239 oder -240

pro Wirtschaft GT:  05241 851409 oder 05241 851023

IHK zu Bielefeld: 0521 554450

Hier kommt ihr zum Onlineformular für die Soforthilfen.


Wo melde ich mich bei Verdacht auf Corona?

Der Kreis Gütersloh hat für Verdachtsfälle eine Notfall-Hotline eingerichtet. Das ist die 05241 85 45 00. Alternativ könnt ihr euch auch telefonisch an den Hausarzt wenden. Wichtig ist nur, dass ihr Zuhause bleibt, damit niemand angesteckt wird. Erhärtet sich der Corona-Verdacht, wird bei euch ein Abstrich für den Test gemacht.

Eure Fragen zum Coronavirus werden hier beantwortet!

Der Kreis beantwortet eure Fragen zum Coronavirus

Die Corona-Hotline des Kreises Gütersloh läuft aktuell heiß. Wie uns der Kreis mitteilte, nehmen die Mitarbeiter mehrere hundert Anrufe entgegen. Viele Anrufer machen sich Sorgen – es gibt aber auch Anrufe, die die Arbeit der Hotline-Mitarbeiter ausbremsen.

Alle Fragen-und-Antworten zum Coronavirus aus gesundheitlicher Sicht vom Kreis gibt es hier.

Weitere Fragen zum Coronavirus beantwortet auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hier.

 


Infos zu den deutschlandweiten Entwicklungen und auch den internationalen Nachrichten findet ihr in unserem Liveblog zum Coronavirus.