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Coronavirus im Kreis Gütersloh - Seite 51 von 575


Infos und Zahlen


Unser Archiv an Nachrichten zum Coronavirus

Neue Quarantäneregeln gelten jetzt auch im Kreis Gütersloh

Die neuen Corona-Isolierungs- und Quarantäneregelungen des Landes NRW, die am Wochenende per Verordnung erlassen worden sind, gelten jetzt auch bei uns im Kreis Gütersloh.

Das hat die Verwaltung noch am Abend (17.01.) mitgeteilt. Corona-Infizierte und Menschen, die mit Erkrankten Kontakt hatten, können ab sofort ihre Isolation oder Quarantäne früher beenden, als bisher. Es besteht die Möglichkeit, sich freitesten zu lassen.

>>Alle Infos zum Coronavirus im Kreis Gütersloh

Es gibt auch eine Reihe von Ausnahmen: Geboosterte und geimpfte Genesene müssen bei Kontakt zu Infizierten beispiesweise gar nicht mehr in Quarantäne:

  1. Wer selbst infiziert ist (Nachweis durch offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung. Eine gesonderte behördliche Anordnung ist darüber hinaus auch nicht für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne erforderlich. Die infizierte Person kann die zehn Tage aber eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test erforderlich. Für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. ist für eine Freitestung immer ein PCR-Test erforderlich, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei PCR-Tests genügt auch ein Test mit einem CT-Wert über 30 für die Beendigung der Isolierung. Der Testnachweis muss für mögliche Kontrollen der Behörden für mindestens einen Monat aufbewahrt werden. Zudem müssen die infizierten Personen ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig von der Infektion informieren. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand, oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.
     
  2. Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss ebenfalls automatisch in Quarantäne. Diese dauert wie die Isolierung ebenfalls grundsätzlich zehn Tage – gerechnet ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person. Auch hier kann bei Symptomfreiheit eine Verkürzung auf sieben Tage durch einen negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test erfolgen, wobei der Testnachweis ebenfalls für mindestens einen Monat aufbewahrt werden muss. Bei Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schülerinnen und Schülern kann die Quarantänezeit mit einem negativen Test sogar auf fünf Tage verkürzt werden. Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, ist unverzüglich ein PCR-Test vorzunehmen.
     
  3. Bei anderen Kontaktpersonen, bei denen sich der Kontakt beispielsweise über einen gemeinsamen Gaststättenbesuch, die gemeinsame Sportausübung oder ein sonstiges Treffen ergeben hat, gibt es keine automatische Quarantäne. Hier greift eine Quarantäne nur, wenn das Gesundheitsamt sie ausdrücklich angeordnet hat. Dabei sollen die Gesundheitsämter die gleichen Vorgaben zu Dauer und Verkürzungsmöglichkeiten anwenden wie bei Kontaktpersonen im eigenen Haushalt. Ohne eine offizielle Quarantäneanordnung wird ein verantwortungsvolles Verhalten von den Kontaktpersonen erwartet (zum Beispiel durch Kontaktreduzierung über das Tragen einer Maske bis hin zur Selbstisolierung bei fehlender ausreichender Immunisierung).

Ausnahmeregelungen für Kontaktpersonen

Für diese Vorgaben gelten zugleich Ausnahmeregelungen, die das Gesundheitsministerium ebenfalls an die RKI-Vorgaben angepasst hat. Demnach müssen folgende Fallgruppen als Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne:
 

  • Personen mit einer Auffrischungsimpfung: 
    Hier sind bei jeglicher Kombination der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe insgesamt immer drei Impfungen erforderlich. Dies gilt nach einer ebenfalls gestern erfolgten Änderung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) inzwischen auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (zuvor waren hier bei einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson insgesamt nur zwei Impfungen für eine Boosterung nötig).
     
  • Geimpfte Genesene:
    Dies gilt für vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Unabhängig von der Reihenfolge reicht also eine Genesung und mindestens eine Impfung. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.
     
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung: 
    Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung.
     
  • Genesene:
    Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

 
Zur Vereinheitlichung der Coronaschutzmaßnahmen gelten die genannten Ausnahmeregelungen ab sofort auch in der Coronaschutzverordnung als Ausnahmetatbestände zur Befreiung von der Testpflicht bei 2G+.

Spaziergänger-Demo und Gegen-Demo im Kreis Gütersloh

Bei uns im Kreis Gütersloh ist heute (17.01.) wieder mit mehreren Demonstrationen zu rechnen. Die Polizei geht davon aus, dass am Abend circa 800 Menschen kreisweit auf die Straße gehen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren. 

Der Polizei liegen mehrere Ankündigungen vor, dass heute sogenannte „Spaziergänger“ in Gütersloh, Rheda, Verl und Schloß Holte-Stukenbrock unterwegs sind. Sicher angemeldet ist für heute eine Gegen-Demo auf dem Berliner Platz in Gütersloh. Mehrere Jugendorganisationen wie Jusos, Grüne Jugend und Fridays For Future wollen sich ab 18 Uhr für ein solidarisches Miteinander stark machen – und ein Zeichen gegen die unangemeldeten Demos der Querdenker- und Impfgegner-Bewegung setzen.

NRW-weit haben in den vergangenen vier Wochen rund 100.000 Menschen gegen die Corona-Maßnahmen protestiert.

Kreis Gütersloh heute (17.01.) mit Wocheninzidenz 566

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Gütersloh hat einen ordentlichen Sprung nach oben gemacht. Gestern ist die 500er-Marke überschritten worden, heute kratzt (17.01.) der Kreis mit 566 schon an der nächsten Marke – und ist aktuell auch der Spitzenreiter in OWL. 

Allerdings hat nicht jedes Gesundheitsamt in OWL übers Wochenende neue Fälle ans RKI übermittelt, so dass das Ranking morgen (18.01.) schon wieder ganz anders aussehen kann.

Die meisten Corona-Fälle in den vergangenen sieben Tagen verbucht Versmold für sich. Möglicherweise spielt dabei auch der Corona-Ausbruch in einem Altenheim dort eine Rolle.

Nach aktuellen Daten des Landeszentrums Gesundheit NRW gab es im Kreis Gütersloh in der vergangenen Woche 148 Omikron-Fälle. Im OWL-Vergleich ist das eher wenig. Allerdings wird auch nicht jede positive Probe auf Omikron untersucht.

2G-Plus in Teilen gelockert, neue Quarantäneverordnung

Nach nur drei Tagen gibt es bei uns in NRW schon wieder eine neue Corona-Schutzverordung mit angepassten Regeln. Die gute Nachricht aber ist: Die 2G-Plus-Regel ist schon wieder gelockert worden. Die Änderungen sollen der Omikron-Variante Rechnung tragen. 

Von der Testpflicht im Freizeitbereich sind jetzt nicht mehr nur Geboosterte befreit. Sondern auch geimpfte Genesene und doppelt Geimpfte – wenn die Zweitimpfung zwischen 15 und 90 Tage her ist.

Zugang ohne Test gibt’s auch für ungeimpfte Genesene – und zwar dann, wenn der positive PCR-Test 28 bis 90 Tage alt ist.

Wer positiv getestet wurde, muss für zehn Tage in Quarantäne. Wer mindestens zwei Tage keine Symptome hat, kann sich nach sieben Tagen frei testen.

Der Kreis Gütersloh muss die neuen Regeln allerdings noch umsetzen. Das soll im Laufe dieser Woche passieren. 

Folgende Regelungen gelten für Quarantäne und Isolation:

Infizierte: Wer durch einen offiziellen Schnelltest oder einen PCR-Test positiv getestet wurde, muss automatisch und ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn Tage in Isolierung. Diese kann - bei zwei Tagen Symptomfreiheit - durch Negativ-Testung auf sieben Tage verkürzt werden.

Infizierte müssen ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich und eigenständig informieren.

Kontaktpersonen: Wer mit einem Infizierten im gleichen Haushalt lebt, muss automatisch für zehn Tage in Quarantäne. Diese kann durch Frei-Testung auf sieben Tage verkürzt werden. Bei Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schülern kann die Quarantänezeit auf fünf Tage verkürzt werden.

Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, wird ein PCR-Test Pflicht. Sonstige Kontaktpersonen müssen nicht automatisch in Quarantäne, sondern nur bei Anordnung des Gesundheitsamtes. Bei fehlendem oder unvollständigem Impfschutz wird eine Selbstisolierung erwartet.
 

Ausnahmen: Eine Reihe von Kontaktpersonen muss dennoch nicht in Quarantäne. Das sind:

Geboosterte: Als geboostert gelten nur noch Menschen mit drei Corona-Schutzimpfungen. Dies gilt auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson.

Geimpfte Genesene: Wer geimpft und genesen ist, muss als Kontaktperson ebenfalls nicht in Quarantäne.

Doppelt Geimpfte: Nach zweimaliger Impfung entfällt die Quarantäne zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung.

Genesene: Sie müssen ab dem 28. Tag ihres positiven Tests bis zum 90. Tag nicht in Quarantäne.

 


Wo melde ich mich bei Verdacht auf Corona?

Der Kreis Gütersloh hat für Verdachtsfälle eine Notfall-Hotline eingerichtet. Das ist die 05241 85 45 00. Alternativ könnt ihr euch auch telefonisch an den Hausarzt wenden. Wichtig ist nur, dass ihr Zuhause bleibt, damit niemand angesteckt wird. Erhärtet sich der Corona-Verdacht, wird bei euch ein Abstrich für den Test gemacht.

Eure Fragen zum Coronavirus werden hier beantwortet!

Der Kreis beantwortet eure Fragen zum Coronavirus

Die Corona-Hotline des Kreises Gütersloh läuft aktuell heiß. Wie uns der Kreis mitteilte, nehmen die Mitarbeiter mehrere hundert Anrufe entgegen. Viele Anrufer machen sich Sorgen – es gibt aber auch Anrufe, die die Arbeit der Hotline-Mitarbeiter ausbremsen.

Alle Fragen-und-Antworten zum Coronavirus aus gesundheitlicher Sicht vom Kreis gibt es hier.

Weitere Fragen zum Coronavirus beantwortet auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hier.

 


Infos zu den deutschlandweiten Entwicklungen und auch den internationalen Nachrichten findet ihr in unserem Liveblog zum Coronavirus.