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Coronavirus im Kreis Gütersloh - Seite 431 von 575


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Tönnies in Rheda darf auch Fleischzerlegung wieder starten

Nachdem die Tönnies-Schlachterei den Betrieb aufgenommen hat, darf auch die Fleischzerlegung in Rheda wieder starten. Ab sofort dürfen die mehr als 2.700 Arbeiter dort das Werksgelände wieder betreten. Das hat die Stadt Rheda-Wiedenbrück unter Auflagen erlassen. In einem Probebetrieb soll der Bereich Freitag die Arbeit wieder aufnehmen können. Dabei dürfen zunächst nicht mehr als 10.000 Tiere geschlachtet, zerlegt und weiterverarbeitet werden.

Tönnies verlagert Teil der Zerlegung aus Rheda
Greenpeace-Aktion bei Tönnies hat ein Nachspiel

Pressemitteilung Stadt Rheda-Wiedenbrück

"Wiederinbetriebnahme des Unternehmens Tönnies Lebensmittel GmbH & Co. KG: Freigabe der Schweine- und Sauenzerlegung

Rheda-Wiedenbrück (pbm). Aufgrund der Abstimmungsgespräche mit allen beteiligten Behörden wurden nochmals Begehungen zur Abnahme der durch das Hygienekonzept und der wissenschaftlichen Expertise vorgegeben Installationen (bspw. Trennelemente aus Plexiglas) am heutigen Tag vor Ort durch die Gutachter und Experten durchgeführt. Auch Kaltrauchtestungen waren Teil der Inaugenscheinnahme.

Auf Grundlage der wissenschaftlichen Expertise, dem Hygienekonzept und in Abstimmung mit allen beteiligten Behörden hat Bürgermeister Theo Mettenborg die Teilaufhebung für den Bereich „Zerlegung“ verfügt. Ab sofort dürfen die 2.714 (1.387 Schweinezerlegung, 415 Sauenzerlegung, 912 Nebenbereiche) Mitarbeitenden das Werksgelände betreten und ihre Arbeit schrittweise wieder aufnehmen.

In einem Probetrieb soll der Bereich am Freitag die Arbeit aufnehmen können. In dem Probebetrieb dürfen nicht mehr als 10.000 Tiere geschlachtet, zerlegt und weiter verarbeitet werden. Danach ist ein schrittweises „Hochfahren“ des Bereiches denkbar. Die Festlegungen hierzu erfolgen nach Bewertung des morgigen Probebetriebes.

Der Teilbereich „Zerlegung“ wies vor den zusätzlichen Maßnahmen ein erhöhtes Infektionsrisiko auf. Durch die zusätzlichen Installationen (Hepa-Filtration, Trennelemente aus Plexiglas, etc.) konnte durch gutachterliche Stellungnahmen das Risiko nachweislich minimiert werden. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme wird die zuvor genannte Produktionsbeschränkung verfügt.

Für die Wiederinbetriebnahme sind insbesondere folgende Maßnahmen anzuwenden:

  • Hepa-Filtration und weitere raumluftverbessernde Maßnahmen

Neben den bestehenden UV-Entkeimungssystemen werden zusätzliche Hepa-Filtrationssysteme installiert. Durch eine erhöhte Frischluftzufuhr wird die Raumluft zusätzlich verbessert.

  • Wohnen und Transport
    Die Wohnraumkontrollen werden verstärkt, insofern die Räumlichkeiten in den Bereich der Arbeitsstättenverordnung fallen. Die Wohnraumbewirtschaftung wird mittelfristig eine eigens dafür zu gründende Gesellschaft übernehmen. Die Mitarbeiterbeförderung wird optimiert: Je Fahrzeugtyp ist eine maximale Personenanzahl vorgegeben.
  • Adressmanagement
    Es wird eine aktuelle Datenbank für Wohn- und Aufenthaltsadressen aller Beschäftigten erstellt.
  • Reihentestung
    Alle Produktionsbeschäftigten werden zweimal wöchentlich getestet. Hierfür wird ein mobiles Zelt am Werkseingang errichtet. Reiserückkehrer sollen in der Woche täglich getestet werden.
  • Mitarbeiterschulung
    Es werden Mitarbeiterschulungen hinsichtlich der Sicherheitsregeln und des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes durchgeführt.
  • Arbeitsmedizinische Versorgung und ärztlicher Check
    Der automatische Temperaturscanner wird um einen ärztlichen Check aller am Drehkreuz eintreffenden Mitarbeiter zu Schichtbeginn ergänzt.
  • Kantinenkonzept
    Alle Mitarbeiter des Teilbereiches werden einen separaten Kantinenbereich nutzen.
  • Sozialräume und betriebliche Wegeführung
    Die Laufwege vom Werkseingang bis zum Arbeitsplatz wurden festgelegt. Die Produktionsprozesse ermöglichen gestaffelte Pausenzeiten. Es findet keine Vermischung des Personals statt.
  • Mund-Nasen-Schutz
    In allen Betriebsgebäuden ist die Nutzung eines medizinischen, dreilagigen Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.
  • Mindestabstände
    Zwischen den Beschäftigten wird durch abgehangene Vorhänge eine Trennung erreicht. Die Arbeitsplätze erfüllen die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m.
  • Kontrollen
    Es finden weitere Kontrollen statt, die Frequenz wird erhöht.

Grundsätzlich dürfen auf dem Betriebsgelände nur Mitarbeiter arbeiten, die nicht unter Quarantäne stehen und ein Negativattest vorlegen können. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch die Ordnungsbehörde kontrolliert."

Neustart nach Corona-Ausbruch: Stadt Rheda-Wiedenbrück genehmigt Fleischzerlegung bei Tönnies

Tönnies verlagert Teil der Zerlegung aus Rheda
Greenpeace-Aktion bei Tönnies hat ein Nachspiel

Presseinformation der Stadt Rheda-Wiedenbrück

Wiederinbetriebnahme des Unternehmens Tönnies Lebensmittel GmbH & Co. KG:
Freigabe der Schweine- und Sauenzerlegung

Rheda-Wiedenbrück (pbm). Aufgrund der Abstimmungsgespräche mit allen beteiligten Behörden wurden nochmals Begehungen zur Abnahme der durch das Hygienekonzept und der wissenschaftlichen Expertise vorgegeben Installationen (bspw. Trennelemente aus Plexiglas) am heutigen Tag vor Ort durch die Gutachter und Experten durchgeführt. Auch Kaltrauchtestungen waren Teil der Inaugenscheinnahme.

Auf Grundlage der wissenschaftlichen Expertise, dem Hygienekonzept und in Abstimmung mit allen beteiligten Behörden hat Bürgermeister Theo Mettenborg die Teilaufhebung für den Bereich „Zerlegung“ verfügt. Ab sofort dürfen die 2.714 (1.387 Schweinezerlegung, 415 Sauenzerlegung, 912 Nebenbereiche) Mitarbeitenden das Werksgelände betreten und ihre Arbeit schrittweise wieder aufnehmen.

In einem Probetrieb soll der Bereich am Freitag die Arbeit aufnehmen können. In dem Probebetrieb dürfen nicht mehr als 10.000 Tiere geschlachtet, zerlegt und weiter verarbeitet werden. Danach ist ein schrittweises „Hochfahren“ des Bereiches denkbar. Die Festlegungen hierzu erfolgen nach Bewertung des morgigen Probebetriebes.

Der Teilbereich „Zerlegung“ wies vor den zusätzlichen Maßnahmen ein erhöhtes Infektionsrisiko auf. Durch die zusätzlichen Installationen (Hepa-Filtration, Trennelemente aus Plexiglas, etc.) konnte durch gutachterliche Stellungnahmen das Risiko nachweislich minimiert werden. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme wird die zuvor genannte Produktionsbeschränkung verfügt.

Für die Wiederinbetriebnahme sind insbesondere folgende Maßnahmen anzuwenden:

  • Hepa-Filtration und weitere raumluftverbessernde Maßnahmen

Neben den bestehenden UV-Entkeimungssystemen werden zusätzliche Hepa-Filtrationssysteme installiert. Durch eine erhöhte Frischluftzufuhr wird die Raumluft zusätzlich verbessert.

  • Wohnen und Transport
    Die Wohnraumkontrollen werden verstärkt, insofern die Räumlichkeiten in den Bereich der Arbeitsstättenverordnung fallen. Die Wohnraumbewirtschaftung wird mittelfristig eine eigens dafür zu gründende Gesellschaft übernehmen. Die Mitarbeiterbeförderung wird optimiert: Je Fahrzeugtyp ist eine maximale Personenanzahl vorgegeben.

  • Adressmanagement
    Es wird eine aktuelle Datenbank für Wohn- und Aufenthaltsadressen aller Beschäftigten erstellt.

  • Reihentestung
    Alle Produktionsbeschäftigten werden zweimal wöchentlich getestet. Hierfür wird ein mobiles Zelt am Werkseingang errichtet. Reiserückkehrer sollen in der Woche täglich getestet werden.

  • Mitarbeiterschulung
    Es werden Mitarbeiterschulungen hinsichtlich der Sicherheitsregeln und des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes durchgeführt.

  • Arbeitsmedizinische Versorgung und ärztlicher Check
    Der automatische Temperaturscanner wird um einen ärztlichen Check aller am Drehkreuz eintreffenden Mitarbeiter zu Schichtbeginn ergänzt.

  • Kantinenkonzept
    Alle Mitarbeiter des Teilbereiches werden einen separaten Kantinenbereich nutzen.

  • Sozialräume und betriebliche Wegeführung
    Die Laufwege vom Werkseingang bis zum Arbeitsplatz wurden festgelegt. Die Produktionsprozesse ermöglichen gestaffelte Pausenzeiten. Es findet keine Vermischung des Personals statt.

  • Mund-Nasen-Schutz
    In allen Betriebsgebäuden ist die Nutzung eines medizinischen, dreilagigen Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.

  • Mindestabstände
    Zwischen den Beschäftigten wird durch abgehangene Vorhänge eine Trennung erreicht. Die Arbeitsplätze erfüllen die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m.

  • Kontrollen
    Es finden weitere Kontrollen statt, die Frequenz wird erhöht.

Grundsätzlich dürfen auf dem Betriebsgelände nur Mitarbeiter arbeiten, die nicht unter Quarantäne stehen und ein Negativattest vorlegen können. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch die Ordnungsbehörde kontrolliert.

Tönnies verlagert Teil der Zerlegung aus Rheda

Bei Tönnies in Rheda sind am ersten Tag der Wiederaufnahme des Schlachtbetriebs etwa 8.000 Schweine geschlachtet worden. Das sei das Maximum, was eine Schicht schaffen könne, so ein Unternehmenssprecher zur dpa. Im Normalbetrieb schlachtet Tönnies pro Tag zwischen 20.000 und 25.000 Schweine.

Morgen soll es dann auch in der Zerlegung einen Probelauf geben. Ob auch das Verbot hier komplett aufgehoben wird, ist noch unklar, heute hatten Gutachter sich das Hygienekonzept vor Ort angesehen. Unterdessen wurde bekannt, dass Tönnies einen Teil der Zerlegung von geschlachteten Rindern von Rheda nach Badbergen in Niedersachsen verlegt. Dieser Schritt sei aber bereits länger geplant und habe nichts mit der aktuellen Corona-Lage im Kreis Gütersloh zu tun, so ein Konzern-Sprecher.

Die Fotos stammen aus dem aktuellen Schlachtbereich von Tönnies in Rheda und der Tillman`s Convience Produktion am 16.Juli 2020. Fotos: Tönnies

 

Greenpeace-Aktion bei Tönnies in Rheda hat Folgen

Die Greenpeace-Aktion heute Morgen bei Tönnies in Rheda hat ein Nachspiel. Die Polizei Gütersloh leitete Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung ein. Nachdem zwei motorisierte Gleitschirmflieger heute Morgen auf dem Dach des Tönnieswerks gelandet waren und die Aktivisten dort an der Fassade ein Banner entrollt hatten, wurden später zwei Männer und zwei Frauen in der Nähe von den Polizisten mitgenommen und vernommen. Einer der Flieger soll das Kabel des sich drehenden Firmen-Emblems durchtrennt haben.


Wo melde ich mich bei Verdacht auf Corona?

Der Kreis Gütersloh hat für Verdachtsfälle eine Notfall-Hotline eingerichtet. Das ist die 05241 85 45 00. Alternativ könnt ihr euch auch telefonisch an den Hausarzt wenden. Wichtig ist nur, dass ihr Zuhause bleibt, damit niemand angesteckt wird. Erhärtet sich der Corona-Verdacht, wird bei euch ein Abstrich für den Test gemacht.

Eure Fragen zum Coronavirus werden hier beantwortet!

Der Kreis beantwortet eure Fragen zum Coronavirus

Die Corona-Hotline des Kreises Gütersloh läuft aktuell heiß. Wie uns der Kreis mitteilte, nehmen die Mitarbeiter mehrere hundert Anrufe entgegen. Viele Anrufer machen sich Sorgen – es gibt aber auch Anrufe, die die Arbeit der Hotline-Mitarbeiter ausbremsen.

Alle Fragen-und-Antworten zum Coronavirus aus gesundheitlicher Sicht vom Kreis gibt es hier.

Weitere Fragen zum Coronavirus beantwortet auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hier.

 


Infos zu den deutschlandweiten Entwicklungen und auch den internationalen Nachrichten findet ihr in unserem Liveblog zum Coronavirus.