Die Corona-Situation im Kreis Gütersloh bleibt angespannt. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts ist die so genannte Sieben-Tage-Inzidenz heute früh zwar auf 52,1 leicht gesunken, liegt aber nach wie vor über dem Warnwert von 50.
Der Corona-Virus ist im Kreis Gütersloh in der ganzen Breite der Bevölkerung angekommen. Betroffen sind junge Azubis genauso wie Altenheimbewohner. Anfang des Jahres sorgten die Rückkehrer aus dem Ski-Urlaub und im Sommer der Corona-Ausbruch bei Tönnies für einen Anstieg der Infektionszahlen. Diesmal ist kein direktes Ereignis dafür verantwortlich, heißt es von der Kreisverwaltung. Viele Infektionen lassen sich allgemein auf private Feiern zurückführen.
Presseinformation des Kreises Gütersloh:
Gefährdungsstufe zwei ist erreicht
Gütersloh. Corona ist mit dem neuerlichen Überschreiten der 50er-Inzidenz in der Breite des Kreises angekommen. Zu dieser epidemischen Lage erlässt der Kreis Gütersloh eine weitere Allgemeinverfügung. Sie tritt am Dienstag, 20. Oktober um Null Uhr in Kraft. Waren es im Frühjahr einige Hot-Spots, beispielsweise durch Ski-Urlaubsrückkehrer oder kleinere Ausbrüche, die sich lokalisieren ließen, und im Sommer die Belegschaft eines Fleischzerlegungsbetriebes sowie reiseassoziierte Infektionen, so ist das Infektionsgeschehen mittlerweile diffus. Betroffen sind laut ärztlicher Auskunft mittlerweile alle Alterststufen vom jungen Azubi bis zur Altenheimbewohnerin.
Corona geht in die Breite
Dies trifft Einrichtungen im gesamten Kreisgebiet, wie Kitas, Schulen, Praxen, Altenpflege-Einrichtungen, Firmen und Kirchengemeinden. Viele Infektionen gehen auf Feiern im privaten Raum zurück.
Geografisch gesehen ist der Süden des Kreises Gütersloh stärker infiziert als der Norden. Weniger betroffen sind derzeit die Kommunen Versmold und Langenberg. Beide grenzen jedoch an den Kreis Warendorf und Versmold zudem an den Landkreis Osnabrück, die beide als Risikogebiete gelten. Obendrein sind die Kommunen umringt von Städten und Gemeinden innerhalb des Kreises Gütersloh, die selbst schon hohe Inzidenzen haben.
In einer kleineren Kommune reicht bereits die Infektion einer Familie mit fünf Personen – und schon ist der Inzidenzwert von 50 Infektionen binnen sieben Tagen erreicht oder überschritten. Derzeit kann aufgrund der gestreuten Gesamtlage in Nordrhein-Westfalen und steigender Infektionszahlen im gesamten Kreis Gütersloh ein Überspringen des Virus‘ auf die noch weniger stark betroffenen Städte nicht ausgeschlossen werden. Aus gesundheitsfachlicher Perspektive macht es daher Sinn, die verschärften Regelungen der Gefährdungsstufe 2 auf das gesamte Kreisgebiet – ohne Ausnahme anzuwenden. Die Ausnahme eines (noch!) minder betroffenen Stadtgebietes würde dieses zudem einer erhöhten Gefahr aussetzen. Denn niemand kann vorhersagen, wie sich derzeit untersagte Aktivitäten dann in dieses Stadtgebiet verlagern (Feiern, Einkaufstourismus, Verlagerung von Gruppenaktivitäten in diese Kommune). Ziel des Infektionsschutzes ist es jedoch, Menschen in einer epidemischen Lage zu schützen. Die kreisangehörigen Kommunen äußersten keine Bedenken gegen dieses Vorgehen und hielten zudem keine weiteren Zonen für erforderlich, in denen die Mundschutzpflicht draußen festgeschrieben wird.
Kreisverwaltung verstärkt Personal
Folgerichtig wurde bereits in der vergangenen Woche der Zyklus von Lagebesprechungen und Krisenstabssitzungen wieder verkürzt. Aus allen Fachbereichen der Kreisverwaltung ist Personal zur Unterstützung der Abteilung Gesundheit angefordert, gegebenenfalls wird weiterer Bedarf an externer Verstärkung angemeldet. 65 bereits bewilligte Stellen für die Abteilung Gesundheit sind in der Ausschreibung beziehungsweise sogar schon besetzt.
Jetzt, da das Virus in der gesamten Bevölkerung angekommen ist, wird mithilfe der mobilen Teams immer dort getestet, wo sich das Infektionsgeschehen zeigt. Noch im Sommer waren Massentests unternommen worden. Sie dienten als Screening, ob außerhalb des Hotspots in der Fleischverarbeitung das Virus präsent ist. Zunehmend schwierig zeigt sich mittlerweile die Kontaktpersonennachverfolgung, an der Personal des Kreises mit Hochdruck arbeitet. Die Zahl der nicht-reiseassoziierten Fälle hat sich seit dem Ferienende deutlich erhöht. Damit zeichnet sich der bundesweite Trend auch auf Kreisebene ab. Das Gebot der Stunde lautet daher, die Anzahl der eigenen Kontakte zu reduzieren. So verlangsamt man Infektionsketten und sie bleiben nachverfolgbar.
Corona-Testungen werden mittlerweile auch routinemäßig von einigen Arbeitgebern selbst veranlasst. Zudem testen niedergelassene Ärzte, die dem Rahmenvertrag der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe beigetreten sind.
Geltung ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50 (Gefährdungsstufe 2)
• Bei Veranstaltungen sind sowohl drinnen als auch draußen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
• Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
• An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
• In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.