Am St. Elisabeth-Hospital in Gütersloh gilt ab morgen ein Besuchsverbot. Ausnahmen gibt es für Geburten und den Besuch von schwerkranken Menschen, in diesen Fällen ist vorher eine Absprache nötig. Das Klinikum Gütersloh hat bereits ab heute ein weitreichendes Besuchsverbot verhängt.
Hier die ganze Pressemitteilung des St. Elisabeth-Hospitals:
Angesichts der anhaltend hohen Infektions- und Patientenzahlen hat der Krisenstab des Sankt Elisabeth Hospitals beschlossen aus reinen Vorsichtsgründen vom Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis zum Montag, 4. Januar 2020, das Besuchsrecht stark einzuschränken.
„Wir haben uns diese Entscheidung – besonders weil es auch die Weihnachtsfeiertage betrifft - nicht leicht gemacht“, betont Geschäftsführer Dr. Stephan Pantenburg und bittet um Verständnis für diese Entscheidung. Um Patienten und Mitarbeiter zu schützen und eine mögliche Eintragung des Corona-Virus durch Besucher zu unterbinden, sei die Beschränkung jedoch der Infektionslage angepasst.
Ausnahmen gelten nach wie vor für schwerkranke Patientinnen und Patienten oder für Patienten in der Klinik für Geriatrie am Sankt Lucia Hospital Harsewinkel, bei denen nur nach Rücksprache mit dem Arzt eine Besuchsmöglichkeit unter den bekannten, strengen Schutzauflagen möglich ist.
Im Sankt Elisabeth Hospital darf der Vater des Kindes oder eine Begleitperson unter der Geburt weiterhin anwesend sein, auch die Belegung eines Familienzimmers ist möglich. Das Team versucht allen Schwangeren und ihrer Familie so viel Normalität wie möglich zu bieten. Der Kreißsaal und die Wochenbettstation sind wie gewohnt geöffnet und rund um die Uhr besetzt.
„Wir appellieren trotz der Beschränkungen eindringlich, bei akuten Erkrankungen einen Arzt oder das Krankenhaus aufzusuchen“, betont Dr. Stephan Pantenburg. Die vergangenen Monate mit dem Virus hätten gezeigt, dass sich die getroffenen Schutzmaßnahmen des Hospitals bewährt haben. Patienten sollten keine Scheu haben, sondern sich vertrauensvoll in die notwendige Behandlung begeben.