Die FDP im Kreis Gütersloh findet, dass die Ausgangssperre gar keine ist. Sie begründet das in einer Anfrage an den Landrat mit der nachträglichen Lockerung, dass die Rückkehr ins eigene Zuhause erlaubt bleibt.
Die FDP wirft dem Kreis Gütersloh vor, dass er die Allgemeinverfügung mit den zusätzlichen Maßnahmen ohne Absprache mit dem NRW-Gesundheitsministerium in Kraft gesetzt hat. Der Kreis habe den Entwurf an Heiligabend an das Ministerium weitergegeben, ohne danach auf eine Rückmeldung zu warten.
Das Ministerium hatte dann später eine Lockerung der Ausgangssperre empfohlen.