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Die aktuellen Infos

Coronavirus im Kreis Gütersloh - Seite 294 von 575


Infos und Zahlen


Unser Archiv an Nachrichten zum Coronavirus

Verzögerte-Corona-Impfstoff-Lieferung: Start im Gütersloher Impfzentrum verschoben

Der Impfstart in den Impfzentren in NRW und damit auch hier im Kreis Gütersloh verschiebt sich. Das Land begründet das mit der verzögerten Lieferung des Corona-Impfstoffs von Biontech. Die Impfungen in den Impfzentren starten jetzt erst am 8. Februar. Das hat das Land heute Morgen bekannt gegeben. Damit verschiebt sich der Beginn der Impfungen für über 80-Jährige, die zu Hause leben, um eine Woche. Der Lieferengpass des Corona-Impfstoffs trifft auch die Krankenhäuser im Kreis Gütersloh. Ein Sprecher des Kreises bestätigte heute Morgen auf Radio Gütersloh Anfrage, dass die für heute zugesicherten 1.800 Impfdosen heute noch nicht geliefert werden. Weitere Infos will der Kreis im Laufe des Tages bekannt geben.

 

Corona Buß- und Verwarngelder: Erste Bilanz im Kreis Gütersloh

Die Stadt Gütersloh hat vergangenes Jahr Corona-Verwarn- und Bußgelder in Höhe von 200.000 Euro verhängt. Wie eine Sprecherin auf Radio Gütersloh Anfrage mitteilte, wurden wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln mehr als 1.000 Verfahren eingeleitet. Die gesamten 200.000 Euro klingeln aber noch nicht in der Gütersloher Stadtkasse: So laufen zum Beispiel noch Prozesse, in denen die Betroffenen gegen Bußgelder angehen. Schon gezahlt hat ein Gütersloher Bordellbetreiber, der trotz Verbots seinen Betrieb offenhielt. Das kostete ihn 5.000 Euro. Damit hat er 100 Euro mehr gezahlt, als die Gesamtsumme der in Herzebrock-Clarholz angesetzten Corona-Buß- und Verwarngelder.

Wegen des Verstoßes gegen die Corona-Regeln hat die Stadt Halle vergangenes Jahr 68 Verfahren eingeleitet. Ein Drittel davon wurde nach einer Anhörung wieder eingestellt. Auf Radio Gütersloh Nachfrage teilte die Stadt mit, dass bislang rund 6.400 Euro eingenommen wurden, mit einigen Betroffenen seien Ratenzahlungen vereinbart worden.

Zu viel Menschen haben sich getroffen und gegen die Corona-Regeln verstoßen. Das war vergangenes Jahr der Hauptgrund, weshalb die Stadt Rietberg Buß- und Verwarngelder verhängte. Wie uns die Stadt Rietberg mitteilte, wurden insgesamt 250 Verstöße festgestellt. Insgesamt sind in Rietberg rund 25.000 Euro an Bußgeldern zusammengekommen. Zwei Mal hatten Kneipenbesitzer gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen, einer von ihnen musste 2.000 Euro zahlen. Deutlich weniger Corona-Verfahren und Bußgelder gab es in Versmold: Bei 24 Verfahren wurden insgesamt 7.000 Euro ausgesprochen.

 

5.500 Corona-Impfungen im Kreis Gütersloh - Impfstart in den Krankenhäusern

Im Kreis Gütersloh hat es bisher 5.500 Corona-Schutzimpfungen gegeben. Dabei wurden die ersten Bewohner und Mitarbeiter der 34 Senioreneinrichtungen zum zweiten Mal geimpft. In gut einer Woche haben die ersten Personen im Kreis Gütersloh damit einen vollen Impfschutz. Auch in den vier Krankenhäusern startet in dieser Woche die Coronaimpfung. Die ersten beiden Krankenhäuser haben 1.200 Impfdosen erhalten, morgen bekommen die beiden anderen Krankenhäuser 1.800 Impfdosen.

 

Weiterer Bericht: 12.000 Corona-Infektionen im Kreis Gütersloh

Presseinformation des Kreises Gütersloh:

Rund 5.500 Impfdosen verabreicht

Impfstart in den Krankenhäusern

Gütersloh. Rund 5.500 Impfdosen sind inzwischen im Kreis Gütersloh verimpft worden. Am vergangenen Wochenende sind in den ersten der 34 Senioreneinrichtungen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum zweiten Mal geimpft worden. Die Zahl der Impfdosen ist also nicht gleich die Zahl der geimpften Personen. Damit haben in knapp sieben Tagen die ersten Personen den vollständigen Impfschutz. Noch während die letzten Einrichtungen Besuch zum ersten Impfdurchlauf hatten, starteten die Impfungen in den Pflegewohngruppen und Hausgemeinschaften. Für das Team des Impfzentrums Kreis Gütersloh eine große Herausforderung: Es sind 70 mit über 1.000 Plätzen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesen Hausgemeinschaften die Bewohner betreuen, werden geimpft. Bei der Hälfte der Wohngruppen konnte inzwischen die Erstimpfung verabreicht werden.

Auch in den vier Krankenhäusern geht in dieser Woche die Coronaimpfung los. Das Impfzentrum des Kreises hatte vergangenen Freitag die Impfdosen für die vier Häuser bestellt, die zusätzlich zu der wöchentlichen Impfdosenmenge von derzeit rund 1.700 geliefert werden. Am Dienstag konnten 1.200 Impfdosen an zwei Krankenhäuser geliefert werden, am Mittwoch folgen 1.800 an die beiden anderen Häuser. In den Krankenhäusern kommen keine Externen bei der Impfung zum Einsatz, es ist ausreichend medizinisch geschultes Personal vor Ort, um die Impfungen vorzunehmen. Viele Bürgerinnen und Bürger müssen sich aber noch gedulden, bis sie an der Reihe sind. Wer wann geimpft wird, hat der Bund festgelegt anhand der Empfehlung der Ständigen Impfkommission festgelegt. Der Orthopäde, der im Impfzentrum anruft, weil er seine Eltern impfen möchte, wird nicht vorgezogen. Diesen Anruf gab es wirklich.

Neben den Beschäftigten der Krankenhäuser gehören auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste und die der ambulanten Pflegedienste zu jenen, die der Kategorie 1 angehören und die laut der Impfverordnung des Bundes zuerst geimpft werden sollen. Ihre Impfung ist ab der nächsten Woche geplant.

Die Impfreihenfolge und die Priorisierung bestimmter Personengruppen sind in der bundesweiten Coronavirus-Impfverordnung festgelegt. „Wir können uns nicht über diese Verordnung hinwegsetzen. Individuelle Anfragen sind daher nicht erfolgversprechend“, erklärte Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums Kreis Gütersloh. Zudem sei man im ständigen Austausch mit dem Landesgesundheitsministerium und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), immer wieder mal kommen neue Vorgaben und Regelungen.

 

Zum Thema: Die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2) – die Priorisierungen

 

Die erste Gruppe – folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,

2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger ,Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,

3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,

4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,

5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

 

Die zweite Gruppe – folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,

2. Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:

a) Personen mit Trisomie 21,

b) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung,

c) Personen nach Organtransplantation,

3. eine enge Kontaktperson

a) von pflegebedürftigen Personen nach § 2 Nummer 1 und nach den Nummern 1 und 2, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird,

b) von schwangeren Personen, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird,

4. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,

5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren,

6. Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,

7. Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind,

8. Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes untergebracht oder tätig sind.

 

Die dritte Gruppe – folgende Personen haben mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,

2. Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:

a) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30),

b) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,

c) Personen mit chronischer Lebererkrankung,

d) Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion,

e) Personen mit Diabetes mellitus,

f) Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertension,

g) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen oder Apoplex,

h) Personen mit Krebserkrankungen,

i) Personen mit COPD oder Asthma bronchiale,

j) Personen mit Autoimmunerkrankungen oder rheumatischen Erkrankungen,

3. Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz,

4. Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,

5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, welches keine Patientinnen oder Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut,

6. Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind,

7. Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind,

8. Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen.

12.000 Corona-Infektionen im Kreis Gütersloh bestätigt

Im Kreis Gütersloh gibt es jetzt 12.000 bestätigte Corona-Infektionen. Allerdings nimmt die Zahl der Neuinfektionen immer mehr ab. Seit gestern registrierte die Kreisverwaltung nur 15 neue Corona-Fälle. Die Zahl der aktuell Inifizierten ging dadurch auf 608 zurück. Besonders in Werther, Langenberg und Borgholzhausen sind wenig Menschen infiziert. Allerdings sind vier weitere Personen aus Gütersloh, Borgholzhausen und Versmold an oder mit Covid-19 gestorben.

Weiterer Bericht: 5.500 Corona-Impfungen im Kreis Gütersloh - Impfstart in den Krankenhäusern

Presseinformation des Kreises Gütersloh:

12.000 bestätigte Coronainfektionen

Im Kreis Gütersloh waren zum Stand 19. Januar, 0 Uhr, 12.000 (18. Januar: 11.985) laborbestätigte Coronainfektionen erfasst. Dies sind kumulierte Zahlen seit Anbeginn der Pandemie. Davon gelten 11.189 (18. Januar: 11.109) Personen als genesen und 608 (18. Januar: 677) als noch infiziert. Die COVID-19-Fälle der vergangenen 7 Tage/100.000 Einwohner betragen für den Kreis Gütersloh laut RKI am 19. Januar 109,3 (18. Januar: 111,5). Von den 608 noch infizierten Personen befinden sich 508 in häuslicher Isolation. Laut Auskunft der vier Krankenhäuser werden derzeit 100 Patienten (18. Januar: 100) stationär behandelt. Davon müssen 11 Personen (18. Januar: 12) intensivmedizinisch versorgt und 7 beatmet werden (18. Januar: 8). Im Kreis Gütersloh hat es vier weitere Todesfälle gegeben. Eine über 70-jährige und eine über 90-jährige Person (Gütersloh) sowie zwei über 80-jährige Personen (Borgholzhausen, Versmold) sind verstorben. Seit Beginn der Pandemie sind 203 Personen (18. Januar: 199) im Kreis Gütersloh an oder mit COVID-19 verstorben.

Kumulative Fallzahlen und Vergleich zum Vortag nach Städten und Gemeinden im Kreis:

Täglich um 0.00 Uhr wird ein neuer Datenstand generiert. Diese Daten werden qualitätsgesichert, formatiert, analysiert und interpretiert und täglich veröffentlicht.

Anmerkung zu den Daten des LZG/RKI: Abweichungen zwischen den Daten des Landeszentrum Gesundheit (LZG) und der Kreis GT Datenbank resultieren aus verschiedenen Erfassungsständen.

Kommune:

Bestätigte Fälle

aktuell

Bestätigte Fälle

Vortag

aktive Fälle

aktuell

aktive Fälle Vortag

Todesfälle

7Tage-Inzidenz

aktuell

Borgholzhausen

222

222

11

14

1

77,4

Gütersloh

3.711

3.709

178

210

72

101,6

Halle (Westf.)

482

479

40

38

16

124,7

Harsewinkel

692

691

32

34

15

81,1

Herzebrock-Clarholz

538

538

28

29

8

77,8

Langenberg

247

247

8

7

3

92,4

Rheda-

Wiedenbrück

2.368

2.366

92

103

23

141,3

Rietberg

1.039

1.034

54

53

9

132,3

Schloß Holte-Stukenbrock

735

733

 

47

61

20

94,1

Steinhagen

398

398

25

28

12

72,9

Verl

876

876

46

49

13

154,0

Versmold

511

511

40

44

6

123,7

Werther (Westf.)

181

181

7

7

5

43,9

Summe

12.000

11.985

608

677

203

108,5

Davon genesen

11.189

11.109

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

www.kreis-guetersloh.de/corona


Wo melde ich mich bei Verdacht auf Corona?

Der Kreis Gütersloh hat für Verdachtsfälle eine Notfall-Hotline eingerichtet. Das ist die 05241 85 45 00. Alternativ könnt ihr euch auch telefonisch an den Hausarzt wenden. Wichtig ist nur, dass ihr Zuhause bleibt, damit niemand angesteckt wird. Erhärtet sich der Corona-Verdacht, wird bei euch ein Abstrich für den Test gemacht.

Eure Fragen zum Coronavirus werden hier beantwortet!

Der Kreis beantwortet eure Fragen zum Coronavirus

Die Corona-Hotline des Kreises Gütersloh läuft aktuell heiß. Wie uns der Kreis mitteilte, nehmen die Mitarbeiter mehrere hundert Anrufe entgegen. Viele Anrufer machen sich Sorgen – es gibt aber auch Anrufe, die die Arbeit der Hotline-Mitarbeiter ausbremsen.

Alle Fragen-und-Antworten zum Coronavirus aus gesundheitlicher Sicht vom Kreis gibt es hier.

Weitere Fragen zum Coronavirus beantwortet auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hier.

 


Infos zu den deutschlandweiten Entwicklungen und auch den internationalen Nachrichten findet ihr in unserem Liveblog zum Coronavirus.