Lockdownverlängerung bis zum 7. März
Die Coronazahlen sinken – trotzdem haben Bund und Länder beschlossen, den Lockdown vorerst bis zum 7. März zu verlängern. Bundeskanzlerin Angela Merkel warnte angesichts der Virus-Mutationen vor einer dritten Welle. Deshalb müsse man weiter vorsichtig sein.
Am 3. März kommen die Bund- und Ländervertreter zu neuen Beratungen zusammen.
Das sind die wichtigsten Regelungen:
Schulen und Kitas
Bei der Öffnung von Schulen und Kitas gibt es keine bundeseinheitlichen Regeln. Die Bildungseinrichtungen sollen als Erste wieder schrittweise geöffnet werden. Wann entscheiden die Länder selbst. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet kündigte ab dem 22. Februar eine schrittweise Öffnung von Schulen in einem Wechselmodell an. Er will am Donnerstag eine Öffnungsstrategie bekannt geben.
Lehrer und Erziehern sollen möglicherweise früher geimpft werden – die Gesundheitsminister werden diesen Vorschlag prüfen.
Friseure
Friseure dürfen früher wieder öffnen, nämlich ab dem 1. März. Es gelten strenge Hygienemaßnahmen wie Maskenpflicht und ein geregelter Zugang über Reservierungen.
Lockerungen für Einzelhandel, Museen und Dienstleistungen
Erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 können die Bundesländer Lockerungen für den Einzelhandel, Gastronomie, Museen und körpernahe Dienstleitungen beschließen.
Ist die Sieben-Tage-Inzidenz höher als 50, sollen regionale und lokale Maßnahmen treffen, um die Infektionszahlen zu senken.
Kontaktbeschränkungen
Die bisherigen Kontaktbeschränkungen gelten vorerst weiter. Bei privaten Zusammenkünften dürfen die Mitglieder eines Hausstandes eine weitere, nicht im Haushalt lebende Person, treffen. Nicht notwendige private Reisen und Besuche sind weiterhin zu unterlassen. Es gilt weiterhin der Appell, wenn möglich, im Homeoffice zu arbeiten.
Schnelltests
Durch Schnelltests für zu Hause sollen die Testkapazitäten gesteigert werden. Wenn Hersteller solcher Tests Zulassungen beantragen, sollen diese schnell geprüft werden. Bei erfolgreicher Prüfung und ausreichender Qualität können die Schnelltests verwendet werden. Offen ist allerdings noch die Frage, wie man damit umgehen will, dass Nutzer der Schnelltest das Ergebnis selbst dem Gesundheitsamt melden sollen.