Im Kampf gegen Corona-Virus-Mutationen verschärft der Kreis Gütersloh das Kontaktpersonenmanagement. Das hat eine Sprecherin des Kreises auf Radio Gütersloh Anfrage bestätigt.
Ganz egal ob britische, südafrikanische oder brasilianische Variante: wer sich mit einer Mutation des Virus infiziert hat, muss sich einem sogenannten Symptommonitoring unterziehen. Regelmäßig wird also der Krankheitsverlauf beobachtet. Für Kontaktpersonen gilt das ebenfalls bis Tag 21.
Unabhängig von der Virus-Variante gilt außerdem: Die Quarantäne wird nicht verkürzt, und wer aus der Quarantäne entlassen werden will, muss zum Beispiel einen negativen PCR-Test vorlegen.
RKI-Kontaktpersonenmanagement
Neuregelungen unabhängig von Vorliegen einer Virusvariante:
• Keine Verkürzung der Quarantäne mehr möglich (bisher ab Tag 10)
• Entlassung aus der Quarantäne nur mit negativem PCR-oder Antigenschnelltest
• Für Haushaltskontakte: Kontaktreduktion bis Tag 20
• Für Alt-Positiv-Fälle: beruflichen/privaten Kontakt zu Risikogruppen bis 14 Tage nach Exposition pausieren, auch wenn keine Quarantäne notwendig ist
Neuregelungen bei Vorliegen einer Virusvariante (VOC):
• Alt-Positiv-Fälle müssen wieder als Kontaktpersonen ermittelt werden
• Selbstständiges Symptommonitoring von Kontaktpersonen bis Tag 21