In vielen Kreisen in NRW gelten ab heute neue Corona-Regeln. Das NRW-Gesundheitsministerium hat für den Kreis Gütersloh und die Stadt Bielefeld gestern die Notbremse gezogen, die ab morgen gilt. Der Kreis Gütersloh hat schon am Freitag die Inzidenz von 100 überschritten. Das sind die Folgen für uns:
Heute ist bei uns noch Shoppen mit Termin möglich. Morgen könnte es dann nur noch Click und Collect sein. Der Kreis könnte die Folgen der Notbremse aber durch Schnellteststationen abmildern. Dann wäre Einkaufen mit negativem Schnelltest möglich. Auch Kontakte müssen wieder eingeschränkt werden. Wir dürfen uns ab morgen nur noch mit einer Person eines Haushalts treffen – Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet. Ostern ist die Ausnahme: Dann dürfen sich fünf Menschen aus zwei Hausständen treffen. Kinder U-14 ebenfalls nicht eingerechnet.
Die Mitteilung des NRW Gesundheitsministeriums gibt es hier. So sind körpernahe Dienstleistungen in Nagel-und Kosmetikstudios laut NRW-Gesundheitsministerium verboten. Friseure bleiben allerdings geöffnet.
In den betroffenen Kommunen treten ab Dienstag unter anderem folgende Einschränkungen in Kraft, die sich an den Regelungen orientieren, die bis zum 7. März 2021 galten:
• Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt an Ostern (1.- 5. April). In diesem Zeitraum dürfen sich alternativ auch zwei Hausstände mit maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Kinder unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet.
• Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
• Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
• Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
• Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.
Zudem können die betroffenen Kommunen die neugeschaffene Test-Option anordnen. Diese bedeutet, dass die Kommunen per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem MAGS anordnen können, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt. Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen. Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten auch in Kommunen mit solcher Allgemeinverfügung weiter.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „Von der Möglichkeit der Notbremse mit Test-Option macht bislang die große Mehrheit der Kommunen Gebrauch. 25 von den 31 Kreisen und kreisfreien Städten, für die bislang die Notbremse angeordnet wurde, haben bereits eine entsprechende Allgemeinverfügung mit Test-Option erlassen. Ich möchte noch einmal betonen: Die Test-Option ist keine aufgeweichte Notbremse. Im Gegenteil: Die Infektionen verbreiten sich nicht in Geschäften mit begrenzter Kundenanzahl und Maske, sondern vor allem im Privatbereich, wo Menschen eng zusammenkommen. Wenn wir das vermeiden wollen, müssen wir mehr Infektionswege durch mehr Testungen aufdecken. Und genau hier setzt unsere Lösung an: Ein ohnehin nur unter sehr strengen Auflagen zulässiger Besuch im Baumarkt oder Möbelhaus wird mit einem Negativtest noch sicherer. Zudem lassen sich mehr Menschen testen und wir decken mehr Infektionsketten auf.“