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Die aktuellen Infos

Coronavirus im Kreis Gütersloh - Seite 228 von 575


Infos und Zahlen für den Kreis Gütersloh


Unser Archiv an Nachrichten zum Coronavirus

Bertelsmann mit Rekordergebnis im Corona-Jahr

Bertelsmann gehört offensichtlich zu den Gewinnern der Corona-Krise. Der Gütersloher Medienkonzern steigerte 2020 sein Ergebnis um mehr 30 Prozent auf 1,5 Milliarden Euro. Zuwächse brachten vor allem das Buch- und Musikgeschäft und der Digitaldienstleister Arvato.  Zum sechsten Mal in Folge fahren die Bertelsmänner damit ein Ergebnis ein, das über einer Milliarde Euro liegt. Laut Vorstandsvorsitzendem Thomas Rabe verzeichnetet Bertelsmann im zweiten Quartal Umsatzrückgänge, holte ab dem Zweiten Halbjahr in allen Geschäftsbereichen aber wieder auf. Trotzdem gab Bertelsmann die Corona-Pandemie als Grund für Kostensenkungen an. In der Gütersloher Hauptverwaltung fielen 100 Ganztagsstellen weg.  

 

DRK bieten an sieben Standorten im Kreis heute Schnelltests an

Ein negativer Schnelltest bleibt für die Bürger die Eintrittskarte um zum Beispiel weiterhin mit Termin Shoppen zu gehen. Das DRK bietet heute in sieben Kommunen im Kreis Schnelltests an – nämlich in Versmold, Harsewinkel, Halle, Wiedenbrück, Verl, und Rietberg-Neuenkirchen. Außerdem wird am Gütersloher Heidewald ab heute der Drive Trough in Betrieb genommen.

Die genauen Standorte und Öffnungszeiten gibt’s hier:

Versmold: Alte Schule, Schulstraße 13, 11 bis 14 Uhr; Borgholzhausen: DRK-Pflegedienst, Am Uphof 2-6, 11 bis 15 Uhr; Harsewinkel: Moddenbachstadion, Prozessionsweg 14, 11 bis 14 Uhr; Halle: Ticket-Center, OWL-Arena, Weidenstraße 12, 8 bis 12 Uhr; Rheda-Wiedenbrück, Altes DRK-Ortsheim Wiedenbrück, Ostring 116, 9 bis 12 Uhr; Verl, In der alten Post, Marktstraße, 8 bis 12 Uhr; Rietberg, Kolpinghaus Neuenkirchen, Gütersloher Straße 15, 8 bis 12 Uhr.

 

 

Nächste Impfstufe: Kreis startet Impfungen der Ü-70 und Menschen mit Vorerkrankungen

Der Kreis Gütersloh geht jetzt dazu über, die 70-jährigen und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen zu impfen. Um die Terminvergabe zu entzerren, werden die Geburtenjahrgänge 1941 bis 1950 nacheinander angeschrieben. Zu der Priorisierungsgruppe 2 der Bundesverordnung gehören auch Angehörige bestimmter Berufsgruppen, wie zum Beispiel dem Gesundheitsdienst.
Erste Impfungen sollen nach Ostern starten. Die Terminvergabe startet am 6. April unter den üblichen Kontaktdaten der Kassenärztlichen Vereinigung. Das Impfzentrum Gütersloh hat bereits Menschen mit Vorerkrankungen, die Anträge gestellt haben, angeschrieben. Ein solcher Antrag ist aber nicht notwendig. Stattdessenn sollte ein ärztliches Attest an das Impfzentrum gemailt oder geschickt werden. Die Liste der Erkrankungen, die zu einer vorgezogenen Impfung berechtigen, sowie weitere Infos und Kontaktdaten gibt’s weiter unten. 

Hier die ausführliche Pressemitteilung des Kreises Gütersloh:

Jahrgang 1941 wird angeschrieben

Impfung der Priorisierungsgruppe 2 gestartet

 

Gütersloh. Nachdem die über 80-Jährigen weitestgehend versorgt sind, ist der Kreis Gütersloh zur Impfung der Personen aus der Priorisierungsgruppe 2 der Bundesverordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus übergegangen. In dieser Gruppe sind die über 70-jährigen Personen, Personen mit bestimmten Vorerkrankungen wie beispielsweise einem behandlungsbedürftigem Krebsleiden und Angehörige verschiedener Berufsgruppen, etwa aus dem Gesundheitsdienst. Um die Terminvergabe etwas zu entzerren, sollen die Geburtsjahrgänge 1941 bis 1950 nacheinander angeschrieben werden, angefangen mit den Älteren. Im Kreis Gütersloh sind jedoch zahlreiche Personen aus dem Jahrgang 1941 bereits geimpft worden während der vier Tage Impfen ohne Termin im Impfzentrum. Denn dorthin durften auch alle kommen, die noch in diesem Jahr 80 Jahre alt werden. Wer also in diesem Jahr noch 80 Jahre alt wird und bereits eine Impfung erhalten hat, erhält in den nächsten Tagen einen Brief, den er ignorieren kann. Das Aussortieren der entsprechenden Adressen wär unverhältnismäßig gewesen. Neu ist bei dieser Impfrunde, dass das NRW-Gesundheitsministerium ausdrücklich gestattet, dass der Ehe- beziehungsweise Lebenspartner mitgeimpft werden können, auch wenn sie oder er nicht in einem der beiden Jahre geboren wurde. Erste Impfungen sollen nach Ostern starten.

Die Impfterminvergabe der Personen aus dem Jahrgang 1941 läuft wie gehabt über die Kassenärztliche Vereinigung (KVWL) und die bekannte Telefonnummer 116117 beziehungsweise online über www.116117.de Los geht es mit der Terminvergabe am 6. April, die ersten Impftermine sind ab dem 8. April.

Bereits vergangenen Samstag begann das Impfzentrum, gestaffelt nach Alter, die Personen einzuladen, die einen Antrag gestellt haben, eher beziehungsweise frühzeitig aufgrund einer Vorerkrankung geimpft zu werden. Für alle Personen mit Vorerkrankung, die in der Gruppe 2 aufgeführt sind, ist ein solcher Antrag nicht notwendig. Es reicht, wie das Land NRW am vergangenen Freitag klar gestellt hat, die Bescheinigung eines Arztes, das der Patient zur Priorisierungsgruppe 2 (nach 3 § CoronaImpfV) zu gehört. Diese Bescheinigung mit den persönlichen Daten (Adresse, Telefon) sollen die betreffenden Personen an das Impfzentrum schicken (vorzugsweise per E-Mail an attest.impfzentrum(at)kreis-guetersloh.de oder alternativ per Post an Impfzentrum Kreis Gütersloh, Marienfelder Straße 351, 33334 Gütersloh). Sie bekommen dann seitens des Impfzentrums innerhalb weniger Tage ein Impfangebot. Dieses Angebot gilt zunächst bis zum 6. April, so der Erlass des Landes. Denn dann sollen einerseits die Hausärzte beginnen, Personen mit Vorerkrankungen zu impfen und andererseits dann die Terminvergabe für die Personen der Jahrgänge 1941 bis 1950 starten.

So genannte Höherpriorisierungsanträge benötigen lediglich noch Personen, deren Krankheitssymptome sich in der Priorisierungsgruppe 3 (§ 4 CoronaImpfV) wiederfinden. Den Gleichstellungsantrag – nutzen Personen, denen ein Arzt bescheinigt, dass die Erkrankung seines Patienten ebenfalls dazu führt, dass dieser bei einer Coronainfektion einem besonders hohen Risiko ausgesetzt ist wie die in den Priorisierungsgruppen genannten Erkrankungen. Die Antragsformulare befinden sich auf der Internetseiten des Kreises (www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum). Die Anträge gehen ans Impfzentrum, vorzugweise, per Mail oder alternativ per Post (siehe oben), im Zweifelsfall prüft die Deutsche Rentenversicherung Westfalen. Das wichtigste zur neuen Impfrunde der Priorisierungsgruppe 2: Nicht ohne Termin kommen! Es gibt eine Zugangskontrolle, wer keinen Termin hat, erhält keine Impfung. Das Impfzentrum steuert die Terminvergabe passend zu der zu Verfügung stehenden Impfstoffmenge.

Zum Thema: Coronimpfverordnung des Bundes – Personen mit hoher Priorität (Gruppe 2)

Ergänzend muss angemerkt werden, dass aufgrund politischen Beschlüsse einige Personenkreise bereits vorgezogenen worden sind bei der Impfung, etwa das Personal von Grundschulen, Kitas und die Belegschaft von Arztpraxen.

§3

Schutzimpfungen mit hoher Priorität

(1) Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

 

1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,

2. folgende Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf

nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:

a) Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,

b) Personen nach Organtransplantation,

c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung,

insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,

d) Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,

e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren

chronischen Lungenerkrankung,

f) Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,

g) Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,

h) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,

i) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,

j) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),

k) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein

sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem

Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,

3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen

a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und

nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,

b) von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,

4. Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig

oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig geistig oder

psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,

5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit

einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere

Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste

und Personen, die regelmäßig zum Zwecke der Diagnostik des Coronavirus SARS-CoV-2 Körpermaterial

entnehmen,

6. Polizei- und Einsatzkräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere

bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei

Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,

7. Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische

Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen

Infektionsrisiko ausgesetzt sind,

8. Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der

Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit

oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen

Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen

Infektionsrisiko ausgesetzt sind,

9. Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder

Förderschulen tätig sind,

10. Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der

Krankenhausinfrastruktur tätig sind,

11. Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes oder

in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind,

12. Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des

§ 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.

(2) Für Personen nach Absatz 1 Nummer 1 gilt § 2 Absatz 2 entsprechend.

 

 

Tests statt Corona-Notbremse im Kreis Gütersloh

Der Kreis Gütersloh setzt auf Schnelltests statt auf die Corona-Notbremse. Weil es hier genügend Möglichkeiten zum Testen gibt, können beispielsweise Handel, Museen und Sportanlagen erst mal geöffnet bleiben – Voraussetzung ist ein negatives Schnelltestergebnis.

Ein negatives Schnelltestergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist, ist quasi die Eintrittskarte, um weiter auf Termin shoppen zu können. Wichtig ist, dass der Test von einer offiziellen Stelle durchgeführt wird. Also in Praxen, Apotheken oder Testzentren. Selbsttests zählen NICHT. Hier im Kreis gibt es rund 100 Testmöglichkeiten. Landrat Sven-Georg Adenauer warnt aber auch: Wenn die Zahlen weiter steigen, muss es weitere Einschränkungen geben.

Mitteilung des Kreises

In der ab heute (Montag, 29.03) geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind die Maßnahmen zur Notbremse festgelegt. Die wird automatisch in Kraft gesetzt, sobald die Inzidenz in Kreisen und kreisfreien Städten über mindestens drei Tage hinweg die 100er Marke überschreitet – das ist im Kreis Gütersloh der Fall. Das bedeutet, Einzelhandel, Sportstätten und Kultureinrichtungen müssten wieder schließen. Einzige Ausnahme: Es gibt genügend Möglichkeiten zu Bürgertestungen.

Voraussetzung für diese Ausnahmeregel ist ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot von kostenlosen Bürgertestungen. Mit den rund 100 Testmöglichkeiten in Arztpraxen, Apotheken und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) verteilt auf alle 13 Kommunen erfüllt der Kreis diese Vorgabe. In Absprache mit dem Krisenstab werden die Testzentren des DRK ab Dienstag, 30. März, ihre Öffnungszeiten erweitern. Damit erhöhen sich die Testkapazitäten in DRK-Testzentren, Apotheken und Arzt- sowie Zahnarztpraxen auf rund 22.000 pro Woche.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass sie verschiedene Angebote und Dienstleistungen weiterhin mit Vorlage eines negativen Schnelltestes, der nicht älter als 24 Stunden ist, wahrnehmen dürfen. Achtung: Selbsttests gelten nicht. Der Test muss von einer offiziellen Stelle durchgeführt worden sein. Die Allgemeinverfügung ist online unter www.kreis-guetersloh.de/amtsblatt einsehbar. 

„Das kostenfreie Testangebot ermöglicht uns, einige Öffnungen beizubehalten, gleichzeitig können so Infektionen schneller aufgedeckt und weitere Infektionsketten vermieden werden. Das ist enorm wichtig – besonders im Hinblick auf die steigenden Inzidenzwerte. Daher mein Appell an Sie: Nutzen Sie das Angebot und tragen Sie so dazu bei, die Pandemie einzudämmen“, betont Landrat Sven-Georg Adenauer. Eine Übersicht aller Testmöglichkeiten im Kreisgebiet, die mit einer Veröffentlichung einverstanden waren, finden Interessierte auf der Coronasonderseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/corona im interaktiven Schnelltest-Dashboard sowie in Form einer nach Kommunen geordneten Liste. Einige Arztpraxen bieten lediglich Tests für ihre Patienten an und möchten keine Werbung. Wer das kostenfreie Angebote annehmen möchte, sollte vorher einen Termin vereinbaren. Nur so können unnötige Wartezeiten vermieden werden. 

Adenauer: „Wir müssen uns auch darauf einstellen, dass wir die Allgemeinverfügung nachschärfen müssen, sollten die Zahlen weiter nach oben gehen. Dann muss es weitere Einschränkungen geben.“


Wo melde ich mich bei Verdacht auf Corona?

Der Kreis Gütersloh hat für Verdachtsfälle eine Notfall-Hotline eingerichtet. Das ist die 05241 85 45 00. Alternativ könnt ihr euch auch telefonisch an den Hausarzt wenden. Wichtig ist nur, dass ihr Zuhause bleibt, damit niemand angesteckt wird. Erhärtet sich der Corona-Verdacht, wird bei euch ein Abstrich für den Test gemacht.

Eure Fragen zum Coronavirus werden hier beantwortet!

Der Kreis beantwortet eure Fragen zum Coronavirus

Die Corona-Hotline des Kreises Gütersloh läuft aktuell heiß. Wie uns der Kreis mitteilte, nehmen die Mitarbeiter mehrere hundert Anrufe entgegen. Viele Anrufer machen sich Sorgen – es gibt aber auch Anrufe, die die Arbeit der Hotline-Mitarbeiter ausbremsen.

Alle Fragen-und-Antworten zum Coronavirus aus gesundheitlicher Sicht vom Kreis gibt es hier.

Weitere Fragen zum Coronavirus beantwortet auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hier.

 


Infos zu den deutschlandweiten Entwicklungen und auch den internationalen Nachrichten findet ihr in unserem Liveblog zum Coronavirus.