Die Bundesregierung hat die bundeseinheitliche Notbremse auf den Weg gebracht. Im Kampf gegen die Corona-Pandemie sollen einheitliche Maßnahmen greifen. Ab einem Inzidenzwert von 100 sind eine nächtliche Ausgangssperre und weitere Kontaktbeschränkungen vorgesehen. Das Kabinett verständigte sich zudem auf eine Verordnung, die Betriebe dazu verpflichtet ihren Präsenz-Mitarbeiter, Testangebote zu machen. Im Kreis Gütersloh liegt die Inzidenz Stand gestern (12.04.) bei 145.
Was bedeutet die bundeseinheitliche Notbremse im Einzelnen?
Ab einer Inzidenz von 100 (drei Tage in Folge)
- Müssten viele Läden wieder schließen
- Gelten Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr
- Darf sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen (max. 5 Personen)
- Museen, Zoos und Freizeiteinrichtungen müssen schließen
- Sport ist untersagt – Ausnahme Individualsport, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisport darf weiterhin stattfinden. Allerdings ohne Zuschauer.
- Restaurants und Kantinen dürfen nur Take Away anbieten
- Präsenzunterricht in Schulen bleibt weiter möglich. Hier ist eine Testpflicht im Gespräch.
Ab einer Inzidenz von 200
- gehen Schulen in den Distanzunterricht. Es gibt nur noch eine Notbetreuung. Ausnahmen kann es für Abschlussklassen geben.
Ab wann soll die bundeseinheitliche Notbremse gelten?
So schnell wie möglich. Das geänderte Infektionsschutzgesetz soll im Eilverfahren Bundestag und Bundesrat passieren. Dafür jedoch braucht es auch die Bundestagsopposition, weil das beschleunigte Verfahren mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden müsste. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus aus Rheda-Wiedenbrück hat an die Opposition appelliert, die bundeseinheitliche Notbremse diese Woche zum Ende zu bringen.