Im Kreis Gütersloh gibt es ab Donnerstag weitere Lockerungen. Der Kreis hat es den fünften Werktag in Folge unter eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 geschafft – wenn auch nur ganz knapp. Das Land NRW setzt damit die Bundesnotbremse außer Kraft.
Zumindest kann man wieder in den Biergarten gehen. Ab Donnerstag darf die Außengastronomie wieder öffnen. Dazu entfällt die Ausgangssperre. Corona-Schnelltests sind jetzt im Kreis Gütersloh nicht mehr 24 Stunden sondern 48 Stunden gültig. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz jetzt wieder an einem Tag über 100 steigt, hat das für den Kreis Gütersloh noch keine Auswirkungen. Erst wenn das drei Tage in Folge passiert, tritt wieder die Bundesnotbremse in Kraft.
Presseinformation des Kreises Gütersloh:
Fünfter Werktag unter 100
Aus aktuellem Anlass nochmal der Hinweis: Mit der heutigen RKI-Inzidenz von 99,7 liegt der Kreis Gütersloh knapp unter 100 und erfüllt damit die Bedingungen für den Wegfall der bundesweiten Notbremse. Voraussetzung dafür ist: Der Kreis muss an fünf Werktagen in Folge unter einer Inzidenz von 100 liegen. Das ist seit vergangenem Mittwoch der Fall. Daran ändert auch der gestrige Inzidenzwert von über 100 nichts. Denn: Feiertage zählen nicht mit und unterbrechen daher die 5-Werktage-Regel nicht. Wie das Land NRW heute bekannt gegeben hat, tritt die Notbremse damit am übernächsten Tag, also am Donnerstag, im Kreis Gütersloh außer Kraft.
Dann greifen die Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Und was genau gilt dann? Kurzfassung: Die Gastronomie darf im Außenbereich wieder öffnen, die Ausgangssperre entfällt, die Gültigkeit der Schnelltests verlängert sich von 24 auf 48 Stunden. Übrigens: Die Schnelltestpflicht für den Friseurbesuch fällt weg. Einen kurzen Überblick zu den dann geltenden Regeln gibt die Pressemitteilung des Kreises vom 21. Mai: www.kreis-guetersloh.de/u100-inzidenz/