In Bielefeld verbietet ihren Einzelhändler die Auslagen von Waren vor dem Geschöft. Die Stadt begründet das mit der Corona-Schutzverordnung und dem Infektionsschutzgesetz.
Die Geschäfte sind in Bielefeld eigentlich geschlossen. Wer einkaufen will,muss die Ware telefonisch bestellen und kann sie sich dann abholen. Das Aufstellen von Warenauslagen vor dem Geschäft ist nach Ansicht der Stadt ist dagegen nur zulässig, wenn das Geschäft ganz normal geöffnet ist. Der Vorsitzende der Bielefelder Altstadtkaufleute Henner Zimmat hätte sich von der Stadt mehr Fingerspitzengefühl erhofft.Die Tische seien eine Botschaft an die Kunden: Wir sind noch da.