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Die aktuellen Infos

Coronavirus im Kreis Gütersloh - Seite 13 von 575


Infos und Zahlen für den Kreis Gütersloh


Unser Archiv an Nachrichten zum Coronavirus

Impfangebote heute (2.7.) in Kaunitz - am Dienstag (5.7.) in Langenberg

Das mobile Impfteam des Kreises steht heute Morgen (2.7.) in Verl-Kaunitz an der Ostwestfalenhalle. Noch bis 12 Uhr könnt ihr euch auf dem Parkplatz vor der Ostwestfalenhalle ohne Termin gegen Corona impfen lassen. Bürger ab 12 Jahren erhalten ihre Erst-Zweit oder Booster-Impfung. Über 70-Jährige und Menschen mit Immunschwächen können eine vierte Impfung erhalten. Am Dienstag von 10 bis 13 Uhr gibt es das nächste Impfangebot in Langenberg am Kulturgüterbahnhof.

 

Weiterer Corona-Toter im Kreis - 350 neue Infektionfälle

Im Kreis Gütersloh ist ein weiterer Mensch an oder mit Corona gestorben. Das geht aus den Zahlen des RKI hervor. Damit steigt die Zahl der Covid 19 Todesfälle seit Beginn der Pandemie auf 483 im  Kreisgebiet. Das RKI meldet heute rund 350 neue Corona -Fälle – die Inzidenz steigt auf 699 und liegt damit minimal über dem bundesweiten Durchschnitt.

 

Bürgertests: Wer zahlt ab heute wie viel?

Nach gut einem Jahr ist auch im Kreis Gütersloh Schluss mit den kostenlosen Bürgertests. Einige Menschen erhalten den Test nach wie vor zum Nulltarif - zum Beispiel, wenn sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Wer zur Familienfeier möchte, eine Veranstaltung in Innenräumen besucht oder die Oma, bekommt den Test billiger für drei Euro, muss aber einen Nachweis erbringen. Wer sich einfach "nur so" testen lassen möchte, zahlt mehr, nämlich den Preis, den die Teststelle angibt.

Der Kreis Gütersloh hat diese aktuellen Regelungen veröffentlicht.

Neue Test-Regeln

Wer muss für den Bürgertest zahlen und wer nicht?

Gütersloh. Am heutigen Donnerstag, 30. Juni, endet die bundesweite Regelung zu den kostenfreien Bürgertestungen. Diese sollen ab sofort nur noch für bestimmte Personengruppen wie beispielsweise Schwangere oder Haushaltskontakte von Infizierten kostenlos bleiben. Alle anderen müssen selber zahlen. Dies wird in der neuen Corona-Teststruktur-Verordnung des Landes NRW, die das Land gestern veröffentlicht hat, sowie der Corona-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit festgelegt. Hier die Antworten auf die am meisten gestellten Fragen:

Wer darf sich weiterhin kostenlos testen lassen?

Erstmal vorweg: Die Bürgertestungen richten sich nach wie vor ausschließlich an asymptomatische Personen. Wer Symptome hat und befürchtet, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, soll sich an seinen Hausarzt wenden. Dort kann im Rahmen der Krankenbehandlung weiterhin kostenfrei getestet werden.

Asymptomatische Personen, die zu besonders vulnerablen Gruppen gehören und sich bis jetzt nicht haben impfen lassen können, dürfen sich weiterhin kostenfrei testen lassen. Dazu gehören des Weiteren:

  • Kinder unter fünf Jahren
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können
  • Personen, die zum Testzeitpunkt an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Coronaimpfstoffen teilnehmen
  • Personen, die sich freitesten lassen möchten
  • Besucher, Patienten und Bewohner von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem Paragraph 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltskontakte von Infizierten

Wie kann man nachweisen, dass man zu einer dieser Gruppen gehört?

Wer das kostenfreie Testangebot nutzen möchte, muss sich entsprechend ausweisen. Bei Kleinkindern könnte dies beispielsweise durch die Geburtsurkunde oder einem Kinderreisepass geschehen. Schwangere können ihren Mutterpass vorzeigen. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Wer sich freitesten lassen möchte, kann den positiven Testbescheid vorzeigen. Haushaltskontakte können den positiven Testbescheid der infizierten Person zeigen. Achtung: hier muss die Wohnadresse übereinstimmen. Etwas komplizierter wird es bei Personen, die beispielsweise einen Angehörigen im Pflegeheim besuchen möchten oder zuhause jemanden pflegen. Entweder bietet die Einrichtung den Besuchern selbst einen kostenfreien Test an oder die Betroffenen müssen bei der Teststelle glaubhaft ihre Gründe vorlegen. Hierzu können die Teststellen nach eigenem Ermessen Formulare bereitstellen oder eine Bestätigung von der jeweiligen Einrichtung verlangen.

Die Corona-Warn-App zeigt ein erhöhtes Risiko an. Ist der Test dann auch kostenfrei?

Nein. Kontaktpersonen, die keine Symptome haben und sich testen lassen wollen, müssen die Kosten anteilig selber tragen. Das gleiche gilt für Leute, die in die Disco, ins Theater oder generell an Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen möchten. Auch Personen, die am Testtag Kontakt zu Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben – dazu gehören beispielsweise Leute ab 60 Jahren – müssen den Test anteilig bezahlen. Hier liegt die Selbstbeteiligung bei drei Euro. Um den Anlass nachzuweisen, müssen die Betroffenen ihre Gründe gegenüber der Teststelle glaubhaft angeben. Hier kann zum Beispiel eine Theater-Eintrittskarte vorgezeigt werden.

Kann man sich auch weiterhin ohne einen dieser Gründe testen lassen?

Wer sich ohne einen der oben genannten Gründe testen lassen möchte, um einfach sicher zu gehen, dass er oder sie nicht infiziert ist, kann das – sofern die Teststelle das anbietet – weiterhin tun. Hier gilt dann allerdings nicht die Drei-Euro-Regel, sondern der von der jeweiligen Teststelle festgelegte Betrag. Der Test kann dann also unter Umständen teurer werden.

Auf der Coronasonderseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/teststellen gibt es eine Übersicht über alle Teststellen im Kreisgebiet. Weitere Infos dazu sowie die entsprechenden Verordnungen zum Nachlesen gibt es auf den Internetseiten des Landes NRW sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

 

Inzidenz im Kreis heute bei 707 - 66 Infizierte in den Krankenhäusern

Die Inzidenz im Kreis Gütersloh sinkt – die Zahl der Corona-Infizierten in den Krankenhäusern steigt leicht. So lassen sich die Corona-Zahlen vom Kreis zusammenfassen.

Stand heute werden 66 Patienten mit Corona in den Krankenhäusern behandelt; davon drei auf der Intensivstation. Der Kreis Gütersloh meldet außerdem rund 530 neue Corona-Fälle. Die kreisweite Inzidenz liegt heute bei 707 – nach rund 750 am Vortag. Verl und Steinhagen weisen heute die höchsten Inzidenzen auf. In Werther und Rheda-Wiedenbrück sind die Inzidenzen am niedrigsten.

Hier die ausführliche Mitteilung des Kreises Gütersloh:

526 neue Fälle, 66 Patienten im Krankenhaus

Gütersloh. Im Kreis Gütersloh waren zum Stand 30. Juni, 0 Uhr, 136.959 (29. Juni: 136.433) laborbestätigte Coronainfektionen erfasst – das sind 526 Fälle mehr als am Vortag. Dies sind kumulierte Zahlen seit Anbeginn der Pandemie. Die COVID-19-Fälle der vergangenen 7 Tage/100.000 Einwohner betragen für den Kreis Gütersloh am 30. Juni laut RKI 705,0 (29. Juni: 748,9).

Laut Auskunft der vier Krankenhäuser werden derzeit 66 Patienten (29. Juni: 65) stationär behandelt. Nicht alle der 66 Patienten sind wegen einer Coronainfektion ins Krankenhaus gekommen. Unter ihnen sind auch Zufallsbefunde. Aktuell werden 3 Personen auf der Intensivstation behandelt (29. Juni: 5), 1 von ihnen muss beatmetet werden (29. Juni: 1). Seit Beginn der Pandemie sind 482 Personen im Kreis Gütersloh an oder mit COVID-19 verstorben.

 

Kumulative Fallzahlen und Vergleich zum Vortag nach Städten und Gemeinden im Kreis:

Täglich um 0 Uhr wird ein neuer Datenstand generiert. Diese Daten werden qualitätsgesichert, formatiert, analysiert und interpretiert und täglich veröffentlicht. Aktuell ist davon auszugehen, dass eine größere Zahl von COVID-Infektionen als bisher nicht durch die RKI-Daten erfasst wird. In deren Statistik gehen nur positive PCR-Tests ein.

Anmerkung zu den Daten des LZG/RKI: Abweichungen zwischen den Daten des Landeszentrum Gesundheit (LZG) und der Kreis GT Datenbank resultieren aus verschiedenen Erfassungsständen.

Kommune:

Bestätigte Fälle

aktuell

Bestätigte Fälle

Vortag

neue Fälle

neue Fälle gestern

Todesfälle

7 Tage Inzidenz

Aktuell

Borgholzhausen

2.923

2.907

16

18

4

747,4

Gütersloh

37.515

37.387

128

154

172

643,7

Halle (Westf.)

6.671

6.639

32

46

29

713,4

Harsewinkel

10.428

10.385

43

52

37

789,3

Herzebrock-Clarholz

6.389

6.364

25

24

24

708,3

Langenberg

3.466

3.457

9

26

5

732,8

Rheda-

Wiedenbrück

19.532

19.466

66

83

70

641,0

Rietberg

12.598

12.558

40

46

21

764,5

Schloß Holte-Stukenbrock

9.385

9.354

31

44

38

686,6

Steinhagen

6.772

6.750

22

51

19

834,3

Verl

9.952

9.905

47

39

31

847,1

Versmold

7.950

7.892

58

36

16

778,9

Werther (Westf.)

3.378

3.369

9

15

16

522,9

Kreis GT

136.959

136.433

526

634

482

707,2

 

 

 

 

 

 

 

www.kreis-guetersloh.de/corona

 


Wo melde ich mich bei Verdacht auf Corona?

Der Kreis Gütersloh hat für Verdachtsfälle eine Notfall-Hotline eingerichtet. Das ist die 05241 85 45 00. Alternativ könnt ihr euch auch telefonisch an den Hausarzt wenden. Wichtig ist nur, dass ihr Zuhause bleibt, damit niemand angesteckt wird. Erhärtet sich der Corona-Verdacht, wird bei euch ein Abstrich für den Test gemacht.

Eure Fragen zum Coronavirus werden hier beantwortet!

Der Kreis beantwortet eure Fragen zum Coronavirus

Die Corona-Hotline des Kreises Gütersloh läuft aktuell heiß. Wie uns der Kreis mitteilte, nehmen die Mitarbeiter mehrere hundert Anrufe entgegen. Viele Anrufer machen sich Sorgen – es gibt aber auch Anrufe, die die Arbeit der Hotline-Mitarbeiter ausbremsen.

Alle Fragen-und-Antworten zum Coronavirus aus gesundheitlicher Sicht vom Kreis gibt es hier.

Weitere Fragen zum Coronavirus beantwortet auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hier.

 


Infos zu den deutschlandweiten Entwicklungen und auch den internationalen Nachrichten findet ihr in unserem Liveblog zum Coronavirus.