NRW verabschiedet sich vom Inzidenzstufen-Modell. Ab Freitag (20.8) gilt in NRW und damit auch bei uns im Kreis Gütersloh eine neue Coronaschutzverordnung.
Von den bisherigen Schutzmaßnahen bleibt eigentlich nur die Maskenpflicht in den Innenräumen übrig – und die 3G-Regel. Die greift überall da, wo die Inzidenz die 35 gerissen hat – aktuell überall in OWL außer im Kreis Höxter der Fall. Bedeutet: Menschen, die nicht geimpft und nicht genesen sind, brauchen einen negativen Test unter anderem für Innengastronomie, für Sport in Innenräumen und für den Friseurbesuch.
In Clubs und Diskotheken soll sogar ein PCR-Test fällig werden – der kostet um die 70 Euro.
Es gibt also nur noch den Inzidenzwert 35, der strengere Maßnahmen auslöst. Schließungen oder Verbote von Angeboten sind wegen des Impffortschritts nicht mehr vorgesehen.
Hier gibt's die Infos des NRW-Gesundheitsministeriums zum Nachlesen