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Coronavirus im Kreis Gütersloh - Seite 108 von 575


Infos und Zahlen für den Kreis Gütersloh


Unser Archiv an Nachrichten zum Coronavirus

Kreis Gütersloh: Für wen bleiben Corona-Schnelltests kostenfrei?

Corona-Schnelltests kosten ab Montag Geld. Der Kreis Gütersloh weist aber daraufhin, dass es auch Ausnahmen gibt. Wer sich aus gesundheitlichen Gründen oder aus Altersgründen nicht impfen lassen kann, hat Anspruch auf mindestes einen kostenlosen Schnelltest pro Woche. 

Kinder unter 12 und schwangere Frauen haben beispielsweise Anspruch auf kostenlose Schnelltests. Für Frauen in der Stillzeit gibt es eine Übergangsfrist. Das Gleiche gilt für Studierende aus dem Ausland, die mit einem Impfstoff geimpft wurden, der in Deutschland nicht anerkannt ist. Wer kostenlos getestet werden möchte, muss sich an der Teststelle ausweisen. Wer schon Corona-Symptome hat und sich krank fühlt, bekommt beim Hausarzt einen kostenlose PCR-Test.

Presseinformation des Kreises Gütersloh:

Neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung

Für wen bleiben Schnelltests kostenfrei?

Ab dem kommenden Montag, 11. Oktober, werden die Schnelltests bei den offiziellen Teststellen landesweit kostenpflichtig. Generell bedeutet das: Wer für die 3G-Regel eine Testbescheinigung braucht, muss diese bezahlen. Genaue Regelungen dazu hat das Land NRW in der neuen Corona-Test-und-Quarantäneverordnung getroffen. Um Ungerechtigkeiten weitestgehend zu verhindern, wurden Ausnahmen festgelegt: Asymptomatische Personen, die sich beispielsweise aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes oder Alters nicht haben impfen lassen können, haben weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung mindestens einmal pro Woche.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums haben diese Personengruppen weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Schnelltests:

  • Kinder, die noch unter zwölf Jahre alt sind oder in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf geworden sind.

  • Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren sowie Schwangere: Auch wenn für diese Personen inzwischen eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) besteht, können sie die kostenfreien Tests noch bis zum 31. Dezember diesen Jahres wahrnehmen.

  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Trimester, nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können. Diejenigen, für die zum Zeitpunkt der Testung eine medizinische Kontraindikation besteht

oder bis zu drei Monate davor bestanden hat, müssen den Test nicht bezahlen.

  • Stillende: Die STIKO hat die Impfung für diese Personengruppe am 10. September empfohlen. Bis dahin bestand eine medizinische Kontraindikation bezüglich der Impfung. Wer also stillt oder in diesem Zeitraum ein Kind zur Welt gebracht hat, kann das kostenlose Angebot noch wahrnehmen. Es gilt eine Übergangsfrist von drei Monaten. Demnach haben vormalig Schwangere beziehungsweise Stillende bis zum 10. Dezember einen Anspruch auf kostenlose Testung.

  • Studierende aus dem Ausland, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und mit einem in Deutschland nicht anerkannten Impfstoff geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember kostenlos per Schnelltest testen lassen. Welche Impfstoffe in Deutschland zugelassen sind, finden Betroffene auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Institutes (www.pei.de/impfstoffe/covid-19)

  • Probanden, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben.

  • Mit Corona Infizierte sowie deren Kontaktpersonen können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.

Um das kostenfreie Testangebot weiterhin nutzen zu können, müssen sich die Betroffenen bei der Teststelle ausweisen. Dies geschieht durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises. Zusätzlich müssen sie nachweisen, dass sie zu einer der berechtigten Personengruppen gehören. Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen. Der Mutterpass gilt dabei als Nachweis einer Schwangerschaft und einer bestehenden Stillzeit. Studierende, die einen in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoff erhalten haben, müssen ihre Studienbescheinigung und den Impfausweis vorzeigen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den für die Studie Verantwortlichen einen entsprechenden Nachweis ausstellen lassen. Kontaktpersonen können entweder ihre Bescheinigung vom Arzt oder vom Gesundheitsamt vorzeigen oder die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts nutzen. Dort müsste die Statusanzeige auf ein erhöhtes Risiko hinweisen.

Alle anderen Personengruppen müssen für ihren Schnelltest zahlen. Wie teuer der wird, legen die jeweiligen Teststellen selbst fest. Wo im Kreisgebiet getestet wird, finden Interessiere auf der Coronasonderseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/corona Kontaktpersonen erhalten Informationen zu den Teststellen durch das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh.

Achtung: Die Schnelltestangebote richten sich ausschließlich an Personen ohne Symptome. Wer sich krank fühlt, soll sich an seinen Hausarzt wenden. In diesen Fällen kann der Arzt wie gewohnt einen kostenfreien PCR-Test durchführen.

Ausführliche Informationen rund um das Thema Testung und für wen sie weiterhin kostenfrei bleibt, liefert das Bundesministerium für Gesundheit unter www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html#c22215

Impfaktion beim Heimspiel des FC Gütersloh am Sonntag

Beim nächsten Heimspiel des FC Gütersloh kann man sich gegen das Corona-Virus impfen lassen. Der Impfbus des Kreises Gütersloh macht am Sonntag Station im Heidewald. Die Impfaktion geht von 12 bis 15.30 Uhr. Angeboten werden die Impfstoffe von BioNTech, Moderna sowie Johnson & Johnson. Wer sich impfen lässt, bekommt eine Stehplatzkarte für ein Oberliga-Heimspiel des FCG. Der FC Gütersloh spielt am Sonntag um 15 Uhr gegen den RSV Meinerzhagen.

Corona-Inzidenz stagniert weiter im Kreis Gütersloh

Die Corona-Inzidenz verharrt im Kreis Gütersloh auf dem gleichen Niveau. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts von heute früh liegt die Sieben-Tage-Inzidenz wie gestern schon bei 59. Schon seit einigen Tagen bewegt sich die Inzidenz im Bereich zwischen 50 und 60. In Bielefeld ist sie inzwischen auf 50 gesunken und entspricht damit exakt dem NRW-Landesdurchschnitt.

39 Corona-Neuinfektionen im Kreis Gütersloh

Im Kreis Gütersloh sind 39 neue Corona-Infektionen nachgewiesen worden. Nach Angaben des Kreises gelten aktuell 536 Menschen als infiziert. 14 Menschen werden in Krankenhäusern hier im Kreis behandelt, davon drei auf Intensivstationen. Die sieben Tage Inzidenz hier im Kreis ist heute mit 59,2 annährend konstant.

 

Meldung des Kreises Gütersloh

„Im Kreis Gütersloh waren zum Stand 7. Oktober, 0 Uhr, 23.399 (6. Oktober: 23.360) laborbestätigte Coronainfektionen erfasst – das sind 39 Fälle mehr als am Vortag. Dies sind kumulierte Zahlen seit Anbeginn der Pandemie. 22.525 (6. Oktober: 22.492) Personen gelten als genesen und 536 (6. Oktober: 530) als noch infiziert. Die COVID-19-Fälle der vergangenen 7 Tage/100.000 Einwohner betragen für den Kreis Gütersloh am 7. Oktober laut RKI 59,2 (6. Oktober: 59,8). Von den aktuell 536 noch infizierten Personen befinden sich 522 in häuslicher Isolation. Laut Auskunft der vier Krankenhäuser werden derzeit 14 Patienten (6. Oktober: 13) stationär behandelt. Davon müssen 3 Personen intensivmedizinisch behandelt (6. Oktober: 2) und 2 von ihnen auch beatmet werden (6. Oktober: 2). Seit Beginn der Pandemie sind 338 Personen im Kreis Gütersloh an oder mit COVID-19 verstorben.

Kumulative Fallzahlen und Vergleich zum Vortag nach Städten und Gemeinden im Kreis:

Täglich um 0 Uhr wird ein neuer Datenstand generiert. Diese Daten werden qualitätsgesichert, formatiert, analysiert und interpretiert und täglich veröffentlicht.

Anmerkung zu den Daten des LZG/RKI: Abweichungen zwischen den Daten des Landeszentrum Gesundheit (LZG) und der Kreis GT Datenbank resultieren aus verschiedenen Erfassungsständen.

 

Kommune:

Bestätigte Fälle

aktuell

Bestätigte Fälle

Vortag

aktive Fälle

aktuell

aktive Fälle

Vortag

Todesfälle

7Tage-Inzidenz

Aktuell

(laut Kreis

Gütersloh)

Borgholzhausen

402

402

11

11

2

44,5

Gütersloh

7.112

7.105

165

170

125

59,6

Halle (Westf.)

920

919

15

15

22

42,0

Harsewinkel

1.799

1.784

72

58

20

169,7

Herzebrock-Clarholz

983

983

12

13

13

24,9

Langenberg

453

452

8

9

5

69,8

Rheda-

Wiedenbrück

4.274

4.272

71

74

52

37,0

Rietberg

1.947

1.946

27

30

12

20,4

Schloß Holte-Stukenbrock

1.517

1.516

47

47

33

63,1

Steinhagen

862

860

14

12

16

24,4

Verl

1.631

1.630

43

45

22

67,0

Versmold

1.029

1.024

34

32

8

69,1

Werther (Westf.)

470

467

17

14

8

81,1

Kreis GT

23.399

23.360

536

530

338

58,1

Davon genesen

22.525

22.492

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

www.kreis-guetersloh.de/corona


Wo melde ich mich bei Verdacht auf Corona?

Der Kreis Gütersloh hat für Verdachtsfälle eine Notfall-Hotline eingerichtet. Das ist die 05241 85 45 00. Alternativ könnt ihr euch auch telefonisch an den Hausarzt wenden. Wichtig ist nur, dass ihr Zuhause bleibt, damit niemand angesteckt wird. Erhärtet sich der Corona-Verdacht, wird bei euch ein Abstrich für den Test gemacht.

Eure Fragen zum Coronavirus werden hier beantwortet!

Der Kreis beantwortet eure Fragen zum Coronavirus

Die Corona-Hotline des Kreises Gütersloh läuft aktuell heiß. Wie uns der Kreis mitteilte, nehmen die Mitarbeiter mehrere hundert Anrufe entgegen. Viele Anrufer machen sich Sorgen – es gibt aber auch Anrufe, die die Arbeit der Hotline-Mitarbeiter ausbremsen.

Alle Fragen-und-Antworten zum Coronavirus aus gesundheitlicher Sicht vom Kreis gibt es hier.

Weitere Fragen zum Coronavirus beantwortet auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hier.

 


Infos zu den deutschlandweiten Entwicklungen und auch den internationalen Nachrichten findet ihr in unserem Liveblog zum Coronavirus.