Responsive image

on air: 

Marlene Sokoll
---
---

Elternbeiträge für Kita und Offene Ganztagsschule in Gütersloh im Januar ausgesetzt

In Gütersloh sind im Januar die Eltern-Beiträge für Kita und Offene Ganztagsschule gestrichen worden. Die Stadt und das Land NRW entlasten die Eltern damit um 800.000 Euro. 
400.000 Euro zahlt die Stadt Gütersloh aus eigener Tasche. Die Eltern sollen ihre Kinder möglichst zuhause lassen und nicht von der Kita oder einem anderen Angebot betreuen lassen. Die Stadt Gütersloh möchte damit den Appell der NRW-Landesregierung unterstützen. Wer den Beitrag per Lastschrift zahlt, muss nichts machen. Wer einen Dauerauftrag für den Eltern-Beitrag angelegt hat, sollte diesen für den Januar aussetzen.

Presseinformation der Stadt Gütersloh:

Keine Elternbeiträge für Kita und OGS im Januar

Stadt erläutert Modalitäten – Eltern sollen Dauerauftrag aussetzen

Gütersloh (gpr). Für den Monat Januar wird die Stadt Gütersloh keine Elternbeiträge für Kinderbetreuung und OGS erheben, da der Lockdown bis Ende Januar verlängert wurde. Folgendes sollten Eltern zu den Zahlungsmodalitäten der Gebühren, zum Verpflegungsgeld und zum Essensgeld an der OGS wissen:

Lastschrift/Dauerauftrag: Der für die Monatsmitte Januar geplante Einzug der Gebühren wurde bereits gestoppt: Alle Eltern, die die Beiträge per Lastschrift bezahlen, müssen also nicht mehr tätig werden. Wer dagegen per Dauerauftrag bezahlt, sollte diesen für Januar aussetzen. Eltern, die für Januar schon gezahlt haben, sollten dagegen die Zahlung für den Februar aussetzen. Damit soll der Aufwand bei der Zahlungsabwicklung für die Familien und die Verwaltung in diesen Fällen möglichst gering gehalten werden.

Verpflegungsgeld Kita: Bei den 22 Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft entfällt für diejenigen Eltern, die die „eingeschränkte“ Betreuung im Januar nicht in Anspruch nehmen, auch die Verpflegungspauschale. Die Kinder, die in Betreuung sind, werden tageweise erfasst und die Verpflegung wird dann im Nachgang pro Verpflegungstag mit den Eltern abgerechnet. Bei anderer Kita-Trägerschaft sollten Eltern im Zweifel bei der jeweiligen Kita nachfragen, um die genaueren Zahlungsmodalitäten hinsichtlich der Verpflegungspauschale zu klären. 

Essensgeld OGS: Beim OGS-Essensgeld läuft die Abrechnung nicht über die Stadt, sondern meist über den OGS-Träger. Bei Fragen sollten sich Eltern direkt mit dem Träger der OGS beziehungsweise der Schule in Verbindung setzen.

„Damit unterstützt die Stadt Gütersloh sehr deutlich den dringenden Appell der NRW-Landesregierung, ihre Kinder wenn irgend möglich bis zum Ende des Monats nicht in der Kita, in der Kindertagespflege oder über ein Angebot in der Schule betreuen zu lassen“, wendet sich Henning Matthes, Beigeordneter für Jugend, Familie und Schule bei der Stadt Gütersloh, an alle Eltern mit Kindern in Kindertagesbetreuung und Schule. „Dafür entlastet die Stadt Gütersloh die betroffenen Familien allein im Januar um insgesamt zirka 400.000 Euro.“