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Stefan Klinkhammer
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NRW-Schul- und Kita-Maßnahmen: Stadt Gütersloh fehlen klare und verbindliche Regelungen

Rathaus Gütersloh

Die Stadt Gütersloh sieht die Aussagen der Landesregierung zu den angekündigten Schul- und Kita-Maßnahmen kritisch. Es fehle an klaren und verbindlichen Regelungen, so Schuldezernent Henning Matthes. Statt klarer Lockdown-Regelungen werde die Verantwortung für die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens auf die Eltern übertragen, so Matthes. Skeptisch blickt Güterslohs Schuldezernent auch auf den Appell an Eltern von Kita-Kindern, wenn es geht, auf die Kita-Betreuung zu verzichten. Matthes kritisiert: Auch hier werde der Druck an die Eltern weitergegeben. Viele Eltern könnten sich das nicht aussuchen. Erst am Dienstag habe das Land eine Bildungs- und Betreuungsgarantie ausgesprochen.

 

Meldung der Stadt Gütersloh:

„Kitas und Tagespflege laufen am Limit“

Ankündigungen der Landesregierung zu Schule und Kindertageseinrichtungen werden kritisch bewertet

Mit der Aufhebung der Präsenzpflicht in Schulen ab Montag (14.Dezember), mit einer Entscheidung, für die kommende Woche sowie dem 7. Und 8. Januar ab Klasse 8 ausschließlich in den Distanzunterricht zu gehen und dem Appell an Kita-Eltern, die Kinder, wenn möglich, ab Montag zuhause zu behalten, will die Landesregierung NRW weiter steigenden Infiziertenzahlen entgegenwirken. Im Video einer Pressekonferenz von heute und Statements dazu von Schulministerin Gebauer sowie den für die Kindertageseinrichtungen zuständigen Minister Stamp wird auf folgendes verwiesen:

 

Schulen, Zitat Ministerin Gebauer:

„Die Schulen bleiben geöffnet, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet bis zum 18. Dezember 2020 statt. Für die Klassen 1-7 erfolgt der Unterricht in Präsenz. Dabei wird die Entscheidung über die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht in den Schulen den Eltern freigestellt.

Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungsbedarf werden auch in den Jahrgangsstufen 8 und darüber ein Angebot für den Unterricht in Präsenz in den Förderschulen erhalten. Das so gewählte Modell bietet weiteren Infektionsschutz aber auch im Bedarfsfall eine notwendige Betreuung. 

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerin-gebauer-zum-schulbetrieb-und-den-angepassten-massnahmen

 

Kindertageseinrichtungen, Zitat Minister Stamp:

„Die Betreuungsgarantie gilt: Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot. Wenn Eltern Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen sie diese. Das gilt ausdrücklich auch für private Gründe. Kein Kind soll durch diesen Lockdown Schaden nehmen. Suchen Sie den vertrauensvollen Kontakt zu Ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson.

Der Betrieb soll vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 aber auf ein Minimum reduziert werden. Es geht daher der dringende Appell an alle Eltern, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Die Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren sind für viele Familien ohnehin arbeitsfreie Tage. Wir bitten alle Eltern: Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung.“

https://www.mkffi.nrw/lockdown-hinweise-fuer-die-kindertagesbetreuung-vom-1412-bis-101

 

Auf lokaler Ebene beim Schulträger Stadt rechnet man jetzt mit zahlreichen Rückfragen, Klärungs- und Regelungsbedarf zur Betreuung. Henning Matthes, als Beigeordneter zuständig für Schulen und Kindertageseinrichtungen bei der Stadt Gütersloh, geht zwar davon aus, „dass die weiterführenden Schulen in Gütersloh gut auf den Distanzunterricht vorbereitet sind.“ Gleichwohl bewertet er die Aussagen der Landesregierung kritisch: „Statt klarer Lockdown-Regelungen wird die Verantwortung für die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens auf die Eltern übertragen.“ Auch der Appell an die Eltern von Kita-Kindern stößt auf Skepsis, auch hier werde der Druck an die Eltern werde weitergegeben. Matthes: „Viele Eltern werden sich nicht aussuchen können, ob sie auf eine Betreuung verzichten können, oder nicht.“

Zudem fehle es auch hier an klaren und verbindlichen Regelungen. Erst am Dienstag wurde landesseitig eine „Bildungs- und Betreuungsgarantie“ ausgesprochen. Zwar seien unverbindliche Empfehlungen, die sowieso bereits länger von Kitas und Tagespflege umgesetzt worden seien, ausgesprochen. Eine Reduzierung des Betreuungsumgangs sei allerdings nur bis zu sechs Stunden im Ausnahmefall als zulässig erachtet worden. „Das geht an der Realität in unseren Kindertageseinrichtungen vorbei!“, kommentiert Matthes. „Tatsache ist, dass eine zunehmende Zahl von Betreuungspersonal aus gesundheitlichen Gründen oder weil es sich in Quarantäne befindet, nicht zur Verfügung steht. Die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflege laufen am Limit.“