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Leslie Runde
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Handwerksbetriebe im Kreis können Soforthilfe beantragen

Ab heute Mittag (27. März, 12 Uhr) können Handwerksbetriebe im Kreis Gütersloh die staatlichen Soforthilfen wegen der Corona-Krise beantragen. Die Handwerkskammer in Bielefeld bittet aber darum, dass sich zuerst nur die Firmen um Gelder bewerben, die bereits in ganz großer Not sind. Denn die Kammer rechnet mit einem großen Ansturm.

Die Antragsfrist läuft bis zum 30. April. Die Handwerkskammer hält alle wichtigen Informationen und Antragsformulare auf ihrer Internetseite bereit. Die Corona-Hotline der Handwerkskammer ist unter Tel.: 0521/5608-444