In Gütersloh werden reine Schottergärten in Zukunft verboten. Darauf haben sich die Ratsfraktionen laut NW verständigt. Außerdem sollen auch hohe Mauern und Zäune mit Sichtschutz nicht mehr erlaubt sein.
Mit der Entscheidung orientieren sich die Ratsfraktionen an einer Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Demnach dürfen Vorgärten künftig nur noch höchstens zu Hälfte mit Schotter bedeckt sein.
Laut dem Leiter der Bauordnung könne die Stadt außerdem Luftbilder zur Überprüfung einsetzen.
Bestehende Vorgärten sind allerdings nicht von der Regelung betroffen. Für sie gilt ein Bestandschutz.