Die Rechtsanwälte Gellner & Collegen bringen Licht in den Paragraphen-Dschungel: Jeden Dienstag senden wir um 9.40 Uhr einen neuen Rechtstipp. Hier können Sie den aktuellen Tipp dann noch mal in aller Ruhe nachlesen und auch das Archiv nach alten Tipps durchstöbern.
Der Tipp vom 6. Juli
Deutschland ist im WM-Fieber. Nach jedem erfolgreichen Spiel unserer Nationalmannschaft finden in den deutschen Innenstädten Autokorsos statt. Herr Dr. Steinbeck (Fachanwalt für Versicherungsrecht), bei diesen Autokorsos sieht man immer wieder, wie sich Beifahrer aus dem Fenster lehnen und Fahnen schwenken, ist das überhaupt erlaubt?
Dr. Steinbeck: Nein. Grundsätzlich ist das verboten, d.h. man darf weder ohne Grund in der Gegend „rumhupen“, noch sich während der Fahrt aus dem Fenster lehnen. Die Polizei hätte also normalerweise das Recht, Sie anzuhalten und ihnen ein Bußgeld aufzuerlegen. Da nach einem WM-Spiel aber nichts mehr „normal“ ist, drückt selbst die Polizei in diesen Fällen mal ein Auge zu duldet die Autokorsos, solange nicht massiv gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen wird.
Wenn ich mit meinem Auto an einem Autokorso teilnehme und mir währenddessen eine unbekannte Person auf das Dach meines Autos steigt oder sonst wie mein Auto beschädigt, kann ich hierfür dann Schadensersatz verlangen?
Dr. Steinbeck: Grundsätzlich ja. Immer dann, wenn ein Dritter Ihr Eigentum beschädigt, können Sie von diesem Schadensersatz verlangen. Das Problem bei einem Autokorso ist halt nur, dass Sie in der Regel keine Möglichkeit haben, den Schädiger zu identifizieren geschweige denn, diesen festzuhalten. Wenn Sie den Schädiger nicht kennen und diesen auch nachher nicht zufällig wieder sehen, können Sie keine Schadensersatzansprüche gelten d machen und bleiben wohl oder übel auf dem Schaden sitzen.
Wenn ich den Schädiger schon nicht ermitteln kann, springt dann zumindest meine Kfz-Versicherung ein und ersetzt mir den Schaden?
Dr. Steinbeck:
Das ist nicht so einfach. Bei der Kfz-Versicherung gibt es drei Arten von Versicherungen. Die Kfz-Haftpflicht, ohne die ein Auto in Deutschland gar nicht zugelassen wird, greift in diesem Fall nicht, weil Sie nur für Schäden eintritt, die Sie mit Ihrem Auto einem Dritten zufügen. Die Teilkasko greift nur bei Wildschäden und Glasbruch. Allenfalls über ein Vollkasko lässt sich ein solcher Schaden womöglich regulieren. Hier muss man dann aber beachten, dass der Versicherer nur anteilig leisten muss, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben. Wenn man nun ganz bewusst selbst in einen Autokorso hineinfährt , könnte es sein, dass der Versicherer dies als grob fahrlässig bewertet und seine Leistung teilweise ablehnt.













