Darf der Vermieter „einfach so" die Wohnung des Mieters betreten?

Nein! Ohne triftigen Grund und nur aus Neugier nicht.

Er macht sich sogar wegen Hausfriedensbruch strafbar, wenn er sich gegen den Mieterwillen Zutritt verschafft und „einfach so" in die Mietwohnung spaziert, um sich dort umzusehen.


Wann liegt denn ein triftiger Grund vor, so dass er in die Wohnung rein kann?

Oftmals gibt es darüber eine Vereinbarung im Mietvertrag, wonach der Vermieter das Recht hat, 1 - 2 mal im Jahr vorbeikommen zu dürfen, um zu schauen, ob an der noch Wohnung alles in Ordnung ist.

Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung darf er rein, wenn beispielsweise Mängel begutachtet werden müssen oder die Wohnung bei Verkauf oder Neuvermietung Interessenten gezeigt werden soll.
 

Kann er das, wann immer er will?

Aber auch in diesen Fällen wird es kein spontanes Zutrittsrecht geben, sondern nur eines nach Terminabsprache mit dem Mieter.

Nur wenn akute Gefahr droht und diese abgewendet werden muss, kann der Vermieter sofort und notfalls auch ohne Zustimmung des Mieters in die Wohnung rein.   

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