Was ist denn Zugewinnausgleich?
Das ist die Auseinandersetzung der Vermögenswerte von Eheleuten bei Trennung oder Streit.
Welche Änderungen gibt es im Gesetz?
Seit dem 1.September wird ein negatives Anfangsvermögen berücksichtigt, d.h. Wenn jemand Schulden mit in die Ehe bringt. Nach heutigem Recht ist es so, dass Anfangsvermögen ist erst einmal Null und wenn am Ende der Ehe ein Vermögenswert von 100.000 Euro bei einem Ehepartner vorhanden sind, dann ist das ein Zugewinn von 100.000 Euro für diesen Partner.
Mitgebrachte Schulden werden natürlich berücksichtigt.
Welche weiteren Erneuerungen gibt es noch?
Oft ist es so, dass in einem lang andauernden Scheidungsverfahren Vermögenswerte bei dem Ein oder Anderen beiseite geschafft werden. Wer Geld gehabt hat und wenn dieses nicht mehr existiert, dann muss man dieses genau beweisen.














