Wer ist der Vater meines Kindes?


Nachdem das Bundesverfassungsgericht heimliche Abstammungstests für verfassungswidrig und mit dem Menschenrecht - insbesondere des minderjährigen Kindes - als nicht vereinbar untersagt hatte, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, für Eltern erweitert und vereinfacht, die Abstammung eines Kindes klären zu lassen.

So kann ein Vater die Mutter und das Kind (dies vertreten durch einen Verfahrenspfleger) klageweise in Anspruch nehmen auf Mitwirkung an der Klärung der Vaterschaft. Das gilt auch umgekehrt.

Die Klage ist beim Familiengericht anhängig zu machen, welches ein Abstammungsgutachten in Auftrag gibt. Die nötigen Grundlagen für das Gutachten müssen die Parteien zur Verfügung zu stellen (Haare) .

Das Ergebnis dieser Gutachten ist heute zu 99,9 % sicher. Die DNA -Spuren lassen sich mit dieser Sicherheit nachweisen.

Die Klage muss allerdings innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Kenntnis von den Umständen, die möglicherweise gegen oder für eine Vaterschaft sprechen, geltend gemacht werden.

Solange nichts anders durch ein Gericht festgestellt worden ist, gilt ein während wirksamer Ehe geborenes Kind als eheliches Kind der Eheleute.



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