Hat jeder Anspruch auf Urlaub?
Ja, jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Urlaub! (§ 1 BUrlG)
Wie viele Urlaubstage stehen mir zu, wenn in meinem Arbeitsvertrag dazu nichts vereinbart ist?
Sie haben bei einer 6-Tage-Woche einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch in Höhe von 24 Arbeitstagen im Jahr. Wenn Sie allerdings nur 5 Tage in der Woche arbeiten, dann stehen Ihnen gesetzlich nur 20 Arbeitstagen zu.
Wann steht mir erstmals ein Urlaubsanspruch zu?
Sie haben erstmals den vollen Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate ununterbrochen bestanden hat. In den folgenden Jahren entsteht der Urlaubsanspruch jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres.
Wie viel Urlaub steht mir zu, wenn ich innerhalb der ersten sechs Monate aus dem Arbeitsverhältnis ausscheide?
Sie haben dann einen Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat.
Wann steht mir ein Teilurlaub zu?
Wenn Ihr Arbeitsvertrag nach dem 30.6. begonnen hat, dann steht Ihnen für dieses Kalenderjahr kein voller Urlaubsanspruch zu. Sie haben vielmehr Anspruch auf einen Teilurlaub in Höhe 1/12 des Jahresurlaubs. Sie müssen diesen Teilurlaub im laufenden Kalenderjahr nicht nehmen, er wird vielmehr auf das nächste Kalenderjahr übertragen und kann dann auch mit dem nächsten Jahresurlaub genommen werden.
Gelten Besonderheiten, wenn ich nur ein paar Stunden pro Tag arbeite?
Nein! Ausschlaggebend sind nur die Arbeitstage und nicht die Arbeitsstunden.














