Endlich 2 Wochen Urlaub, schnell packen und dann ab in den Flieger. Muss ich auf irgendetwas besonders achten, wenn meine Wohnung dann unbewohnt ist?

Damit nach der Rückkehr zuhause keine bösen Überraschungen auf einen warten, sollte man Sie schon vor der Abreise ein paar Dinge regeln bzw. klären.

Z.B. bei einem Wasserrohrbruch in meiner Abwesenheit  muss der Vermieter und/oder Handwerker in Ihre Wohnung können.
Deshalb sollte man vor der Abreise einen Wohnungsschlüssel bei Freunden, Verwandten oder Nachbarn hinterlegen und das der Hausverwaltung oder dem Vermieter mitteilen.


Bin ich als Mieter hierzu rechtlich verpflichtet?

Nein, wenn Sie das aber nicht tun, könnte es für Sie teuer werden.

Wenn ein echter Notfall vorliegt und die Wohnung nur betreten werden kann, wenn die Tür oder ein Fenster aufgebrochen wird; gehen die Kosten für dabei entstehende Schäden zu Lasten des Mieters.

Übrigens:
Auch wenn Ihr Auto während des Urlaubs auf der Straße oder dem Parkplatz vorm Haus stehen bleibt sollten Sie jemanden den Schlüssel dafür zu geben.

Auch hier muss der Besitzer, der gerade in Urlaub ist, die Abschleppkosten tragen, wenn sein Auto bei Notfällen,  z. B. bei einem Feuerwehreinsatz, umgesetzt werden muss.

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