Wer ist für den tropfenden Wasserhahn oder den ausgeleierten Rollladengurt in der Mietwohnung zuständig?
Wenn der Rollladengurt in meiner Wohnung kaputt ist oder der Wasserkran dauernd tropft muss das ja irgendwann repariert werden.
Kann der VM von mir verlangen, dass ich mich selbst darum kümmern muss?
Grundsätzlich gilt: Reparaturen sind Vermietersache.
Nur ausnahmsweise können Reparaturkosten im geringen Umfang auf den Mieter abgewälzt werden. Wirksam ist das allerdings nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich im Mietvertrag vereinbart worden ist.
Wozu kann ich denn als Mieter verpflichtet werden?
Der Mietvertrag darf nur vorsehen, dass Kleinreparaturen bis zu einer maximalen Obergrenze von ca. 75,00 € je Reparatur übernommen werden müssen und das auch nur, bis ein Gesamtbetrag von 8 % der Jahresmiete erreicht ist.
Außerdem darf sich die Kostenübernahmeverpflichtung nur auf Schäden an solchen Teilen beschränken, die der Mieter häufig nutzt (z.B. Wasserhahn, Licht- und Klingelanlage, Heizkörper, Herd, Schlösser oder auch der Rollladengurt).
Übrigens: Selbst um die Reparatur kümmern muss sich der Mieter dabei nicht, das bleibt Vermietersache.














